Die Änderungen bei der Grundbesitzbewertung in Bezug auf die Entrichtung der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer durch das Jahressteuergesetz 2022 sind in aller Munde. Headlines wie „Wird erben unbezahlbar?“ oder „Immobilien erben wird ab 2023 teurer“ lassen potenzielle Erben erschauern, auch weil die Freibeträge beim Erbfall unverändert bleiben sollen und somit - je nach Region - eine stark erhöhte Erbschaftssteuerabgabe fällig wird. Basis für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken ist übrigens die Immobilienwertermittlungsverordnung, welche 2021 an die Entwicklungen in diesem Gebiet angepasst wurde. Im Jahressteuergesetz 2022 wurde wiederum das Bewertungsgesetz an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst.
Nach der neuen Regelung wird für die Berechnung der Erbschaftsteuer künftig der aktuelle Verkehrswert der Immobilien zugrunde gelegt. Dieser liegt in den meisten Fällen nun entsprechend höher, weil die Immobilienpreise in den letzten Jahren zumeist deutlich gestiegen sind. Das sorgt in der Folge für eine steigende Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.
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