Wir unterstützen mit unserer Routine in Steuerangelegenheiten & -sparoptionen und beraten zu diesen Themen:
- Die Grundsteuerreform 2022: Abgabe der zu erfassenden, relevanten Daten zu Grundstücken und Wohnungseigentum (Grundsteuer A und Grundsteuer B) im Rahmen einer Grundsteuererklärung bei der Finanzverwaltung
- Steuervorteile sichern beim Bau eines Eigenheims, Erwerb einer Immobilie oder eines lebenslangen Dauerwohnrechts (etwa in einem Seniorenheim)
- Steuervorteile sichern durch Eigenheimrente bzw. Wohn-Riester für altersgerechten, barrierereduzierenden Umbau
- Wir unterstützen Sie in der steuerlichen Behandlung Ihrer Immobilien- oder Kapitalanlagen und erarbeiten auf Wunsch passgenaue Investitionsstrategien. Dabei berücksichtigen wir steuerrechtliche und wirtschaftliche Aspekte.
- Sie wollen nachhaltig agieren und Steuern sparen? Sie planen eine Immobilien-Sanierung oder -Modernisierung und ziehen dafür regenerative Energien (Photovoltaik, Wind, Wasser, Biogas, Wärmepumpe, Blockheizkraftwerk etc.) in Betracht? Wissen Sie sicher, ob sich diese Investionen auch wirtschaftlich lohnt und welche Auswirkungen sie auf Ihre weitere Steuerbelastung haben wird? Besser also erst mal alles durchrechnen (lassen). Privatpersonen etwa werden durch den Kauf z. B. einer Photovoltaikanlage unter Umständen umsatz- wie auch einkommensteuerlich zum Unternehmer.
- Sie haben eine Immobilie geerbt oder denken über eine Überschreibung an Erben nach? Fragen Sie uns nach Beratung zum Thema Schenken, erben, vererben, Vermögensnachfolge.
- 60 plus und Sie denken bereits weiter in Ihren Immobilienthemen? Keiner will dabei undurchschaubare Risiken eingehen und auch nicht übereilt verkaufen müssen. Alles irgendwann frühzeitig veräußern und rechzeitig eine kleinere Wohnung in Innenstadtnähe suchen? Oder lieber einen barrierefreien Umbau starten und dabei gleich einen separaten Bereich für eine Pflegekraft vorsehen? Lassen Sie sich beraten, wie Sie steuerstrategisch am besten vorgehen und mit Ihrer Immobilie Liquidität, Freiheit und Lebensqualität sichern können.
Grundsteuerreform 2022: Auch Sie sind gesetzlich verpflichtet
Nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet haben, werden derzeit in Deutschland etwa 36 Millionen Grundstücke, Wohneigentum sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet. In der Reform werden die bisherigen Einheitswerte durch neue Grundsteuerwerte abgelöst. Für alle grundsteuerrelevanten Projekte müssen demnach Eigentümer*innen eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben.
Auch die Beratung zum Thema Grundsteuer gehört bei uns, neben Erbschafts-, Nachhaltigkeits- und Umbauthemen, zu einer vorausschauenden Betreuung von Vermietern, Bauherren und Immobilienbesitzern. - Andreas Hettel, Betriebswirt, Steuerberater -
Das können wir in Sachen Grundsteuerreform als Steuerberater für Sie tun:
- individuelle Beratung zum Neubewertungsverfahren
- Unterstützung bei der Koordination aller vorberereitenden Tätigkeiten und beim Zusammenstellen der erforderlichen Daten & Unterlagen
- Erstellung der Feststellungserklärung für die Vermögensarten Land- und Forstwirtschaft und Grundvermögen nach Bundes- bzw. abweichendem Ländermodell
- Prüfung der Bescheide über die Feststellung der Grundsteuerwerte, der Grundsteuermessbescheide und der Grundsteuerbescheide (3-stufiges Verfahren)
- in angezeigten Fällen Einlegen von Rechtsbehelf und Begleitung des weiteren Verwaltungsverfahrens
- auf Wunsch erhalten Sie zukünftig langfristige, steuerliche Begleitung und profitieren dabei vom Zugriff auf viele Spezialgebiete
Jetzt Kontakt aufnehmen und viele Beratungs-Vorteile sichern
Sie kennen uns noch nicht? Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung (Dauer 45 Minuten à 210 Euro zzgl. Mehrwertsteuer) mit BSHR-Steuerberater Andreas Hettel. Terminvereinbarungen unter Tel. 0 72 43 / 60 56-0 oder senden Sie eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!mit dem Stichwort "Erstberatung für Vermieter, Bauherren, Immobilienbesitzer, Grundbesitzer". Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren weiteren Optionen in unserer Kanzlei. Sprechen Sie uns auch an auf individuelle Leistungspakete ohne besondere Kündigung und Kostenrisiko!
Sie sind bereits Mandant bei BSHR? Vereinbaren Sie einen Termin für eine Spezialberatung.