Die bereits 2019 vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete Grundsteuerreform betrifft alle grundsteuerrelevanten Projekte. Sie verpflichtet Vermieter, Verpächter, Immobilienbesitzer und Grundbesitzer zur Abgabe einer Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form. In unserer Kanzlei betreuen wir gewerbliche, freiberufliche und private Kunden aus Ettlingen, Karlsruhe und der Region in sämtlichen Steuerfragen. Auch bundesweit arbeiten wir mit Mandanten individuell zusammen, um die im jeweiligen Bundesland geltenden Regelungen zu berücksichtigen und unterstützen Sie in der Grundsteuer Neubewertung.
Grundsteuerreform verpflichtet zur Abgabe einer Feststellungserklärung bzw. Grundsteuererklärung
In Deutschland werden derzeit etwa 36 Millionen Grundstücke, Wohneigentum sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet. In der Reform werden die bisherigen Einheitswerte durch neue Grundsteuerwerte abgelöst. Für alle grundsteuerrelevanten Projekte müssen demnach Eigentümer*innen eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben.
Die Beratung zum Thema Grundsteuer gehört bei uns, neben Erbschafts-, Nachhaltigkeits- und Umbauthemen, zu einer vorausschauenden Betreuung von Vermietern, Bauherren, Immobilienbesitzern und Grundbesitzern. Auch Vermögen der Landwirtschaft und Forstwirtschaft werden im Rahmen der Grundsteuerreform neu erfasst. - Andreas Hettel, Betriebswirt, Steuerberater -
Das können wir in Sachen Grundsteuerreform und Feststellungserklärung als Steuerberater für Sie tun:
- individuelle Beratung zum Neubewertungsverfahren
- Unterstützung bei der Koordination aller vorberereitenden Tätigkeiten und beim Zusammenstellen der erforderlichen Daten & Unterlagen
- Erstellung der Feststellungserklärung für die Vermögensarten Landwirtschaft und Forstwirtschaft und Grundvermögen nach Bundes- bzw. abweichendem Ländermodell
- Prüfung der Bescheide über die Feststellung der Grundsteuerwerte, der Grundsteuermessbescheide und der Grundsteuerbescheide (3-stufiges Verfahren)
- in angezeigten Fällen Einlegen von Rechtsbehelf und Begleitung des weiteren Verwaltungsverfahrens
- auf Wunsch erhalten Sie zukünftig langfristige, steuerliche Begleitung und profitieren dabei vom Zugriff auf viele Spezialgebiete
Jetzt Kontakt aufnehmen und viele Beratungs-Vorteile sichern
Sie kennen uns noch nicht? Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung (Dauer 45 Minuten à 210 Euro zzgl. Mehrwertsteuer) mit BSHR-Steuerberater Andreas Hettel. Terminvereinbarungen unter Tel. 0 72 43 / 60 56-0 oder senden Sie eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!mit dem Stichwort "Erstberatung für Vermieter, Bauherren, Immobilienbesitzer, Grundbesitzer". Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren weiteren Optionen in unserer Kanzlei. Sprechen Sie uns auch an auf individuelle Leistungspakete ohne besondere Kündigung und Kostenrisiko!
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