Sie machen sich Gedanken über Ihre heutige sowie über Ihre zukünftige Vermögens- & Einkommenssituation, möchten irgendwann mal sorgenfrei in den Ruhestand starten und stellen sich dazu Fragen wie:
- Wie lange muss ich noch arbeiten, bis ich einen Gang zurückschalten kann?
- Wie sieht meine gesamte Finanzsituation überhaupt aus?
- Wie lange ist mein von mir zusammengestelltes Portfolio in der Lage, mich zu versorgen?
- Was ist für mich steuerliche Sache vor dem Hintergrund Abgeltungssteuer, mögliche Vermögensteuer?
- Wie hoch sind meine Ausgaben im Alter?
- Werde ich meinen jetzigen Lebensstandard halten können?
- In welchem Jahr werde ich voraussichtlich schuldenfrei sein?
- Ist mein Vermögen bereits steuerlich optimiert oder gibt es noch Gestaltungsmöglichkeiten?
- Ist meine Familie genügend abgesichert?
- Habe ich genügend vorgesorgt für Krankheit, Berufsunfähigkeit oder meinen Todesfall?
- Ich möchte gerne eine unabhängige Beratung in Sachen Vermögen - gibt es das überhaupt bei Ihnen?
Objektive, seriöse Beratung in Sachen Vermögen, Vorsorge und Finanzen mit BSHR Steuerberater
Wenn Sie heute wissen wollen, wie Sie übermorgen finanziell dastehen werden, gilt es zu handeln. Mit einer neutralen Vermögensstrukturanalyse von uns als Steuerberater bekommen Sie einen umfassenden Überblick über Ihr Vermögen und auch über die steuerlichen Auswirkungen. Im Gegensatz zu sogenannten "Vermögensberatern", "Finanzberatern" oder "Vermögensoptimierern" (gerne erweitert um das Adjektiv "unabhängig" und ohne genau definiertes Berufsbild) im tendenziell intransparenten Markt der Vermögensberatung sehen wir unsere Beratung in finanziellen Themen als eine allein am Wohl unserer Mandanten orientierte.
Vermögensteuer: kommt sie bald wieder?
Eine jährliche, so genannte Vermögensteuer wurde deutschlandweit bis 1996 erhoben mit dem Ziel, hohe persönliche Vermögen fortlaufend zu besteuern. Die Vermögensbesteuerung betrifft das Nettovermögen, also die steuerpflichtigen Vermögenswerte (Grundvermögen, Finanzvermögen, Betriebsvermögen, ohne Altersvorsorgeansprüche und Hausrat) abzüglich der Schulden, die auf den steuerpflichtigen Vermögen liegen. Ein persönlicher Freibetrag sichert, dass nur hohe Vermögen belastet werden. Vermögensteuer kann für einzelne Personen (natürliche wie auch juristische) erhoben werden oder auch familiäre Zusammenhänge berücksichtigen. 1997 wurde die Steuer bis auf Weiteres ausgesetzt; das Vermögensteuergesetz hat jedoch bis heute Bestand. Seitdem werden immer wieder Vorschläge zur Wiedererhebung der Vermögensteuer mit allen Pro- und Contra-Argumenten diskutiert. Es gilt also noch abzuwarten.
Neutrale Vermögensstrukturanalyse bei BSHR - so läuft’s ab:
1. Wir nehmen Ihre aktuelle Einkommens-, Liquiditäts- und Vermögenssituation auf und bringen sie in eine detaillierte Planungsrechnung ein. Natürlich ist auch nur die gezielte Betrachtung eines von Ihnen vorgegebenen Teilbereichs möglich, zum Beispiel nur privat, nur betrieblich, einzelne Immobilien, einen kompletten Immobilienbestand und/oder Kapitalanlagen.
2. In einer auf einen Blick zu erfassenden Bestandsaufnahme stellen wir Ihr aktuelles Vermögen, Ihre Einnahmen und Ausgaben sowie Ihre Steuerbelastung dar. Sie sind bereits Mandant/in bei uns? Dann haben wir bereits 80 % der benötigten Daten vorliegen.
3. Wir betrachten zusammen mit Ihnen Ihr derzeit vorhandenes Portfolio, erörtern für Ihre Situation passende, mögliche weitere bzw. andere alternative Anlageformen unter steueroptimalen Gesichtspunkten. Dabei bedenken wir auch finanzielle Auswirkungen, den eventuell notwendigen, selbständigen Aufbau einer Altersversorgung und Bereiche, die vielleicht steuerlicher Ballast für Sie sind. Wenn Sie möchten, begleiten wir Sie zu Gesprächen mit Ihren Anlageberatern, Immobilienmaklern, Versicherern oder Finanzdienstleistern.
4. Nach einer von Ihnen eventuell getroffenen Anlageentscheidung unterstützen wir Sie auf Wunsch mit deren turnusmäßigen Überprüfung, insbesondere vor dem Hintergrund von Veränderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Ergänzend bieten wir die Erstellung von Liquiditätsvorschauen an – damit haben Sie stets transparente Entscheidungshilfen für Ihre weiteren, zukünftigen Vermögensentscheidungen oder Investitionen.
Das sind Ihre Vorteile
- Durch unsere Berechnungen überblicken Sie Ihre finanzielle Situation und erhalten eine persönliche Vermögensbilanz. Dabei betrachten wir auf Wunsch auch nur einen von Ihnen vorgegebenen Teilbereich.
- Sie wissen, wie viel Budget Sie brauchen, um Ihren Verpflichtungen nachzukommen, dabei Ihren Lebensstandard halten zu können, welchen Einfluss Entnahme, Inflation und Niedrigzins auf Ihren Kapitalerhalt haben.
- Sie wissen, wie viel Geld Ihnen im Ruhestand zur Verfügung stehen wird und ob Sie noch Korrekturen vornehmen sollten.
- Sie erhalten Anregungen zur steuerlichen Optimierung Ihres Vermögens unter Berücksichtigung der aktuellen Steuergesetzgebung; eine anschließende, eventuelle Anlageentscheidung treffen Sie (Hinweis: BSHR spricht als Steuerberater in keiner Form Empfehlungen zu Anbietern von Kapitalanlagen, Spar- und Anlageformen, Aktienfonds, Immobilien, Wertpapierprodukten o.ä. aus!)
- Sämtliche Ergebnisse erhalten Sie zusammengefasst in einem kurzen Bericht.
Jetzt Kontakt aufnehmen, Know-how und Beratungs-Vorteile sichern
Sie kennen uns noch nicht bzw. sind noch kein BSHR-Mandant? Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung (Dauer 45 Minuten à 210 Euro zzgl. Mehrwertsteuer) mit einem BSHR-Berater. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren weiteren Optionen in unserer Kanzlei. Sprechen Sie uns auch an auf individuelle Leistungspakete ohne besondere Kündigung und Kostenrisiko!
Sie sind bereits Mandant bei BSHR? Vereinbaren Sie einen Termin für eine Spezialberatung.
Terminvereinbarungen unter Tel. 0 72 43 / 60 56-0 oder senden Sie eine E-Mail mit dem Stichwort "Neutrale Vermögensstrukturanalyse".
Weitere BSHR-Leistungen zu diesem Thema:
Schenken, erben, vererben, Vemögensnachfolge
Altersvorsorge, Alterssicherung
Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel