Sie planen Umbauten nach Sanierungsfahrplan und novelliertem EWärmeG und ziehen regenerative, nachhaltige Energien dafür in Betracht? Sie denken über die Anschaffung einer Flotte aus Hybrid-, Elektroautos oder E-Bikes nach? Bereits vor der Auswahl der Energiequelle (Photovoltaik, Wind, Wasser, Biogas, Wärmepumpe etc.) oder ressourcensparender Fahrzeugmodelle sollte klar sein, in welchem Maß sich diese Investitionen wirtschaftlich rechnen und welche Auswirkungen sie auf Ihre Steuerbelastung haben werden. Privatpersonen etwa werden durch den Kauf z. B. einer Photovoltaikanlage umsatz- wie auch einkommensteuerlich zum Unternehmer.
In Sachen »Steuern sparen & Erneuerbare Energien, Umwelt, Klima, Sanieren« können wir Sie als Betrieb wie auch Endverbraucher in allen steuerlichen Fragen begleiten, damit aus geplanten Investitionen nachhaltige Erfolge werden:
- Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde oder Stadt
- Betriebsanmeldung beim zuständigen Finanzamt
- Einrichtung der Buchführung und Steuererklärungen
- Abgabe monatlicher Umsatzsteuer-Anmeldungen
- Ermittlung möglicher Sonderabschreibungen
- Jahresabschluss (Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz)
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Sie kennen uns noch nicht bzw. sind noch kein BSHR-Mandant? Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung (Dauer 45 Minuten à 210 Euro zzgl. Mehrwertsteuer) mit einem BSHR-Berater. Gerne beraten wir Sie persönlich und ausführlich zu Ihren Optionen in unserer Kanzlei. Sprechen Sie uns auch an auf individuelle Leistungspakete ohne besondere Kündigung und Kostenrisiko!
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Terminvereinbarungen unter Tel. 0 72 43 / 60 56-0 oder senden Sie eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!mit dem Stichwort "Steuern sparen mit Erneuerbaren Energien".