Wer Ausgaben rund um Erneuerbare Energien, Immobilien-Sanierung, -Modernisierung & Co. tätigen will, die erst Monate oder Jahre später Einnahmen bzw. Gewinne bringen werden und on top steuersparend agieren will, sollte nachdenken und alles erst mal durchrechnen (lassen). Im Rahmen unserer innovativen Spezialberatung zu »Steuern sparen & Erneuerbare Energien, Umwelt, Klima, Sanieren« zeigen wir auf, wie aus geplanten Investitionen nachhaltige Erfolge mit optimalen Steuereffekten werden können. Ergänzend unterstützen wir Immobilienbesitzer mit Beratung zu Einkünften aus Vermietung & Verpachtung und zur steuerlichen Behandlung von Immobilien- oder Kapitalanlagen. Dabei scheuen wir uns als Steuerberater uns nicht, Sie erst einmal nach Ihrer Motivation zu fragen, wenn in unseren Augen eine geplante Investition wenig sinnvoll erscheint.
In diesen Themen & Fragen können wir Sie im Rahmen einer Spezialberatung unterstützen:
- Wirtschaftlichkeitsanalyse: Ist das Angebot überhaupt attraktiv für Ihr Vorhaben? Steht genügend Liquidität zur Verfügung? Ist das Betriebs- bzw. auch das Privatvermögen ausreichend und weiterhin gut geschützt? Wie hoch sind die Folgekosten? Ab wann genau wird sich die Investition rechnen?
- Wir prüfen die jeweilige steuerliche Situation und den wirtschaftlichen Nutzen - regenative Energien können zwar interessante Steuereffekte verleihen, aber es kann am Ende auch ein suboptimales Gesamtergebnis stehen
- Unterschiede zwischen Schönheitsreparaturen, Sanierungs- und Modernisierungskosten
- Plug-in-Hybrid contra E-Auto, Photovoltaik und Stromkosten: Welche Entwicklungen Sie für die Zukunft einrechnen sollten
- Wir berücksichtigen Ihre aktuelle Wohn- und Lebenssituation unter Einbezug von Einkommen, Gebäudewert und Sanierungskosten für optimale Steuerspareffekte
- Für Hauskäufer: Welche Sanierungskosten sofort absetzbar sind und welche besser langfristig über mehrere Jahre verteilt werden sollten
- Für Hauskäufer: Einbezug der steuerliche 15-Prozent-Grenze bei Modernisierungs- und Sanierungskosten in den ersten drei Jahren nach Kauf
- Für Vermieter: Was Sie bei aufwändige Baumaßnahmen zum Erhöhen des Standards von Mietwohnungen bei der Abschreibung beachtet sollten
- Für Vermieter: Welche Steuereffekte Sie bei der Erhöhung der Wohnraumflächen (z. B. Dachstuhl oder Keller ausbauen, Wintergarten anbauen) beachten sollten
- Für Vermieter: Welche Steuervorteile sind möglich bei Ausgaben für eine standarderhaltende Sanierung von Immobilien?
Ergänzende BSHR-Leistungen & Beratungsthemen:
Betriebswirtschaftliche BeratungInvestitionsberatung
Steuerberatung für Vermieter, Bauherren, Immobilienbesitzer
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Terminvereinbarungen unter Tel. 0 72 43 / 60 56-0 oder senden Sie eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!mit dem Stichwort "Steuersparend sanieren".
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"Wir unterstützen beim betriebswirtschaftlich sinnvollen Einsatz regenerativer Energien unter Nutzung steuerlicher Sondereffekte und auch staatlicher Förderung." - Steuerberater Manuel Vogel -