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Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel


Vermögensnachfolge erfolgreich planen für Unternehmer

Wer als Unternehmer vorausschauend plant, vermeidet beim Übergang von Vermögen und Unternehmen auf die nachfolgende Generation Verlustrisiken & hohe Kosten und sichert stattdessen ein Maximum an Lebensqualität. BSHR-Steuerberater Andreas Hettel besitzt die Zusatzqualifikation Fachberater für Unternehmensnachfolge vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. Als Betriebswirt und erfahrener Experte für Vermögensnachfolge berät er zu den erforderlichen Schritten und zeigt steueroptimale Handlungsalternativen rund um Nachlassregelungen auf.

 


Vernichtung von Vermögen nein Danke: Vermögensnachfolge ist gestaltbar!

Eine Erklärung vorab: Im unternehmerischen Bereich spricht man von Unternehmensnachfolge und das betrifft alle Unternehmensarten (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften). Von Familienunternehmen spricht man bei Einzelunternehmen aber auch bei Personen- und Kapitalgesellschaften, wenn die Gesellschaftsanteile Familienbesitz sind und ggfs. zusätzlich die Geschäftsführung durch Familienmitglieder erfolgt.

Speziell Familienunternehmen sollten frühzeitig die Weichen für den Generationenwechsel und damit auch für die Nachlassgestaltung bzw. Vermögensnachfolge stellen. In jedem Fall ist das heikle Thema Erben, Vererben und Schenken gestaltbar und die individuellen Wünsche und Bedürfnisse sowohl des Abgebenden als auch des/der Empfänger können jederzeit berücksichtigt werden.

Andreas Hettel ist bei BSHR Experte für Vermögensnachfolge. Der Fachberater für Unternehmensnachfolge beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit Fragen und Problemen rund um Nachlassregelungen. Er unterstützt und begleitet Sie gerne durch den Prozess einer Vermögensnachfolge in diesen Themen:

  • Nachlassregelungen und die sich daraus ergebenden Folgen
  • Beratung zur Vermögensnachfolge (Schenken und Erben)
  • Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge
  • Vermögensübergaben zu Lebzeiten und die sich daraus ergebenden Folgen
  • Beschränkte oder unbeschränkte Erbschaft-/Schenkungsteuerpflicht (Weltvermögen und EU-Erbrecht mit weitreichenden Folgen für das anzuwendende Recht im Erbfall)
  • Erstellung von steueroptimierten Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Optionen bei der Bewertung von Gegenständen des Nachlasses bzw. der Vermögensübergabe
  • Wie kann das Vermögen in der Familienlinie bleiben?
  • Gestaltungspotentiale in Bezug auf Immobilien: Renovierung vor oder erst nach der Übertragung? Nießbrauch in seinen verschiedenen Formen, Wohnrecht, Teilung in WEG u.v.m.
  • Spezialberatung zu »Die neue Immobilienbewertung & die Auswirkungen auf den Nachlass«
  • Auf Wunsch: Spezialberatungen zum Thema »Langfristiger & steueroptimierter Vermögensaufbau mit Immobilien und Grundstücken«, auf Wunsch unter Nachhaltigkeitsaspekten
  • Richtig schenken: Vorteile und Risiken, Art und Zustand des Vermögens, optimaler Zeitpunkt, Eignung des/der Empfängers, mit oder ohne Belastungen (Vermächtnis, Auflagen, Nießbrauch, Wohnrecht), Rückforderungsrecht als Schutz gegen Verschwendung, Undank, Zahlungsunfähigkeit etc.; Anrechnung auf Pflichtteilsanspruch oder nicht? Zugewinnausgleich etc.
  • Sachliche und persönliche Freibeträge
  • Legalisierung von Auslandsvermögen durch die Erben (Berichtigung von Steuererklärungen, Selbstanzeige)
  • Hilfestellung bei behördlichen Aufgaben und Erledigungen
  • Analyse bestehender Testamente, Erbverträge, Eheverträge & sinnvolle Testamentsgestaltung unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Finanzielle Absicherung des Ruhestandes bzw. des Vermögensübergebers
  • Ist der Nachlass erbfähig? Das heißt: Wie passen die Nachlassgegenstände zu den Erben und deren Lebenseinstellung?
  • Die Erbengemeinschaft und Ihre Folgen bzw. "Wie kann ich eine Erbengemeinschaft optimal auflösen bzw. beenden?"
  • Besonderheiten bei Patchworkfamilien (diese sind im Gesetz „nicht vorgesehen“)


Für die Beurteilung rechtlicher Fragestellungen zum Beispiel aus den Bereichen Ehevertrag, Pflichtteilsrecht, notarielles Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung etc. stehen die Spezialisten aus unserem Netzwerk auf Ihren Wunsch hin gerne zur Verfügung. Wir arbeiten dabei selbstverständlich Hand in Hand. Wir bieten Ihnen auch die regelmäßige Überprüfung der getroffenen Vereinbarungen zur Anpassung an ein sich ständig im Wandel befindliches, persönliches Lebensumfeld und an rechtliche Rahmenbedingungen. Ebenso überprüfen wir gerne bereits bestehende Regelungen.

 

Egal, ob Erbvertrag oder Testament: Beides sollte so formuliert sein, dass es bei nachträglichen Streitereien eine neutrale, professionell erstellte Grundlage für eine Lösungsfindung darstellt. - Andreas Hettel, Steuerberater, Betriebswirt, Fachberater für Unternehmensnachfolge -

Jetzt Kontakt aufnehmen und viele Beratungs-Vorteile sichern

Sie kennen uns noch nicht bzw. sind noch kein BSHR-Mandant? Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung (Dauer 45 Minuten à 210 Euro zzgl. Mehrwertsteuer) mit Steuerberater Andreas Hettel. Erfahren Sie, was wir für Sie in Sachen Vermögensnachfolge tun können. Gerne beraten wir Sie persönlich und ausführlich zu Ihren Optionen in unserer Kanzlei.

Sie sind bereits Mandant bei BSHR? Vereinbaren Sie einen Termin für eine Spezialberatung.

Terminvereinbarungen unter Tel. 0 72 43 / 60 56-0 oder senden Sie eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.mit dem Stichwort "Vermögensnachfolge".

 

Ergänzende BSHR-Leistungen zu diesem Thema:

Strategische Steuergestaltung & Nachhaltigkeit

Betriebswirtschaftliche Beratung

Investitionsberatung

Finanzierungsberatung

Schenken, erben, vererben, Vermögensnachfolge

Steuerberatung für Vermieter, Bauherren, Immobilienbesitzer, Grundbesitzer

 

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