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Steuertermine 2023
Die unten aufgeführten Termine beruhen auf gesetzlichen Grundlagen und erfordern demnach zwingend eine pünktliche Zahlung. Wird diese an das Finanzamt bzw. an die Finanzkasse nicht im Rahmen der Zahlungsfrist geleistet, entstehen automatisch Säumniszuschläge in Höhe von 1 % pro angebrochenen Monat über der Fälligkeit. Die 3-Tages-Zahlungs-Schonfrist gilt bei Überweisungen und Lastschrifteinzugsverfahren, nicht jedoch bei Barzahlungen und Scheckzahlungen. Scheckzahlungen gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet. Wird die Umsatzsteuervoranmeldung nicht pünktlich eingereicht, entstehen so genannte Verspätungszuschläge. Die Datumsangaben unter der Spalte "Schonfrist" betreffen ausschließlich den Zahlungsvorgang, nicht die Abgabe der Anmeldungen. Diese sind dem Finanzamt elektronisch mittels dem Programm Elster zu übersenden. Verspätete Anmeldungen können die Festsetzung von Verspätungszuschlägen nach sich ziehen.
An selbständige Publizisten und Künstler gezahlten Entgelte eines Jahres müssen bis zum 31.3. des Folgejahres an die Künstlersozialkasse (KSK) gemeldet werden. Auf Basis der Jahresmeldung erfolgt dann die Abrechnung der Künstlersozialabgabe für das Vorjahr. Eventuelle Nachzahlungen sind ebenfalls am 31.3. des Abrechnungsjahres fällig. Die monatlichen Vorauszahlungen auf die Künstlersozialabgabe müssen jeweils bis zum 10. des Folgemonats an die Künstlersozialkasse abgeführt werden. Bei verspäteter, monatlicher Vorauszahlung werden von der Künstlersozialkasse monatliche Säumniszuschläge in Höhe von 1 % des Rückstandes erhoben.
In Bezug auf die Termine sowie Schonfristtermine zu beachten:
Nicht bundeseinheitliche Feiertage sind Fronleichnam am 8.6.2023, der Reformationstag am 31.10.2023 sowie der Buß- und Bettag am 22.11.2023 in Sachsen
Hinweis: Trotz sorgfältiger Eruierung der nachfolgenden Termine übernehmen BSHR Steuerberater keine Gewähr für deren vollständige Richtigkeit; jede Verwertung erfolgt ausdrücklich auf alleinige Gefahr des Besuchers bzw. Nutzers.
Zahlungsfrist / |
Schonfrist |
Steuerart |
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September 2023 |
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15.09.2023 | 18.09.2023 | Versicherungssteuer | |
25.09.2023 | Zusammenfassende Meldung 9/2023 | ||
Oktober 2023 |
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10.10.2023 | Künstlersozialkasse | ||
10.10.2023 | 13.10.2023 | Lohnsteuer | |
10.10.2023 | 13.10.2023 | Kirchenlohnsteuer | |
10.10.2023 | 13.10.2023 | Umsatzsteuer | |
16.10.2023 | 19.10.2023 | Versicherungssteuer | |
25.10.2023 | Zusammenfassende Meldung 9/2022 | ||
31.10.2023 | Umsatzsteuer: One-Stop-Shop, EU-Regelung | ||
November 2023 |
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10.11.2023 | Künstlersozialkasse | ||
10.11.2023 | 13.11.2023 | Lohnsteuer | |
10.11.2023 | 13.11.2023 | Kirchenlohnsteuer | |
10.11.2023 | 13.11.2023 | Umsatzsteuer | |
15.11.2023 | 20.11.2023 | Gewerbesteuer | |
15.11.2023 | 18.11.2023 | Grundsteuer | |
15.11.2023 | 18.11.2023 | Versicherungssteuer | |
25.11.2023 | Zusammenfassende Meldung 10/2023 | ||
Dezember 2023 |
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10.12.2022 | Künstlersozialkasse | ||
11.12.2023 | 14.12.2023 | Einkommensteuer | |
11.12.2023 | 14.12.2023 | Körperschaftsteuer | |
11.12.2022 | 14.12.2023 | Kirchensteuer | |
11.12.2023 | 14.12.2023 | Lohnsteuer | |
11.12.2023 | 14.12.2023 | Kirchenlohnsteuer | |
11.12.2023 | 14.12.2023 | Umsatzsteuer | |
27.12.2023 | Zusammenfassende Meldung 11/2023 | ||
Fälligkeit der Beitragsnachweise für die Sozialversicherung
Die Beitragsnachweise müssen der jeweiligen Krankenkasse spätestens um null Uhr des fünftletzten Arbeitstages eines Monats vorliegen. Falls die Nachweise nicht rechtzeitig abgegeben werden können, schätzt die Krankenkasse die Beitragsschuld. Sind später Korrekturen notwendig, kann das für beide Seiten zu Mehraufwand führen. Termin für den Beitragsnachweis jeweils 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beitragsgutschrift. Fälligkeitstag = drittletzter Bankarbeitstag
September 2022
Beitragsnachweis: 25.09.2023
Fälligkeitstag: 27.09.2022
Oktober 2023
Beitragsnachweis: 24.10.2023² /25.10.2023
Fälligkeitstag: 26.10.2023² /27.10.2023
November 2023
Beitragsnachweis: 24.11.2023
Fälligkeitstag: 28.11.2023
Dezember 2023
Beitragsnachweis: 21.12.2023
Fälligkeitstag: 27.12.2023
2Gilt für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist.
Der 24. Dezember (Heiligabend) und der 31. Dezember (Silvester) gelten bundesweit nicht als bankübliche Arbeitstage.