Schönes Geschenk oder eher nicht? Die steuerlichen Konsequenzen privater Darlehen
Weihnachten 2024 naht und damit die Zeit für Geschenke innerhalb der lieben Familie. Soviel ist klar: Mit dem Anstieg der Inflation sind parallel die Kreditzinsen gestiegen. Baukredite kosteten etwa im September 2019 bei zehn Jahren Zinsbindung durchschnittlich 0,94 % Zinsen, was aktuell reines Wunschdenken ist. Für private Kredite ist eine ähnliche Entwicklung festzustellen. Wer Kapital benötigt, muss mit höheren Zinsen rechnen, manche Anschaffung mag in die Zukunft verlagert werden können und/oder müssen. Wird kurzfristig Geld benötigt, sei es, dass unvorhersehbare Situationen eintreten, sei es, dass Immobilienkredite verlängert werden müssen, wird's teuer. Verfügen Verwandte, insbesondere die ältere Generation, über entsprechende Mittel, wird im Familienkreis gerne ausgeholfen. Ebenso kann es sein, dass ein Kind bereits unterstützt wird, bevor die Erbfolge eintritt, dabei aber nicht besser als andere Erben gestellt werden soll. In diesem Fall ist ein Kredit die bessere Lösung als eine Schenkung. Tritt der Erbfall dann ein, muss der Kredit nur noch anteilig an die weiteren Erben bedient werden. Gibt es bspw. zwei Erbberechtigte, reduziert sich die Verbindlichkeit durch die eigene Erbschaft bereits auf die Hälfte.
Das Gewähren eines privaten Kredits beispielsweise zur Sanierung einer Immobilie kann steuerliche Konsequenzen haben
Weiterhin werden private Darlehen vor dem Hintergrund steigender Kreditzinsen an Bedeutung gewinnen. Da hier auf den ersten Blick für den Laien „nichts geschenkt“ wird, vernachlässigt mancher die steuerlichen Konsequenzen. Dies kann zu erheblichen Risiken und Steuernachzahlungen bis hin zu einem Strafverfahren führen. BSHR-Steuerberater Andreas Hettel berät Sie zu den Gestaltungsmöglichkeiten und zeigt Auswege.
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