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Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel


Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel

Wer jahrelang Zeit, Engagement und Energie in den Aufbau seines Unternehmens investiert hat und in naher oder ferner Zukunft kürzer treten will, sollte das Thema „Unternehmensnachfolge“ frühzeitig angehen. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) gehört die Vorsorge- und Nachfolgeplanung zum Risikomangement, sorgt für nachhaltige Bestandssicherung und verbessert on top die Ratingnote bei Banken. Ein Nachfolgeprozess erstreckt sich oft über mehrere Jahre, in denen folgende Fragen und Themen zu entscheiden sind:

  • Aufgabe oder Fortbestand des Unternehmens?
  • Erhalt des Familieneinflusses, Management-Buy-Out (MBO) oder Management-Buy-In (MBI)?
  • Suche des passenden Nachfolgers bzw. Käufers
  • Analyse und Fitmachen des Unternehmens für den Übergang bzw. Verkauf
  • Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des Unternehmens in einem Notfall sowie für den unerwarteten Erbfall (Todesfall)
  • Minimieren der steuerlichen Belastungen (Ertragssteuer, Erbschaftssteuer etc.)
  • Finanzielle Absicherung des Ruhestands für den/die Übergeber
  • Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf die effektive Immobiliennachfolge, auf Wunsch unter Nachhaltigkeitsaspekten

Auch die aktuell unruhigen Zeiten bieten ausreichend Möglichkeiten, Vermögen zu mehren, sei es durch wirtschaftlich sinnvolle steueroptimierte Entscheidungen oder eine frühzeitige Nachfolgeregelung, lebzeitig oder von Todes wegen. – Andreas Hettel, BSHR-Steuerberater, Betriebswirt, Experte für Private Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge – 

Unternehmensnachfolge erfordert Vorausblick und strategisches Denken

Eine geordnete, eindeutige Unternehmensnachfolge bzw. Nachfolgeregelung erfordert Vorausblick, eine fundierte, strategische Beratung sowie abschließend eine sorgsame, feinfühlige Übergabe. Andreas Hettel ist Fachberater für Unternehmensnachfolge. Er lernt Ihr Unternehmen erst einmal ausführlich kennen, holt dann alle Beteiligten an einen Tisch, analysiert relevante Unternehmensbereiche, bezieht nach Abstimmung mit Ihnen rechtzeitig erforderliche Dritte wie Rechtsanwälte, Notare etc. ein und sorgt so für eine sachliche, konstruktive, konfliktminimierte Vorbereitung. Mit seinem fachübergreifenden Know-how steht er Ihnen bei der Entscheidungsfindung, Planung und Durchführung der Nachfolge sowie bei allen steuerstrategischen und betriebswirtschaftlichen Fragen vom Konzeptentwurf über die Unternehmensbewertung bis hin zum Notar zur Seite.

 

Viele Gespräche an einem runden Tisch mit sich anschließenden „Denkpausen“ konnte ich in der Vergangenheit zu guten Ergebnissen führen. Meine Funktion ist dabei eher die eines Moderators. – Andreas Hettel, BSHR-Steuerberater, Betriebswirt, Experte für Private Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge –

Speziell für Familienunternehmen: Frühzeitig die Weichen für den Generationenwechsel stellen

Beteiligte aus der Familie und dem Unternehmen sollten generell so früh wie möglich in die Nachfolgeplanungen eingebunden werden. Wenn sich kein/e Nachfolger/in innerhalb der Familie findet oder eine entsprechende Regelung nicht rechtzeitig eingeleitet wurde, droht dem Unternehmen unter Umständen die Stillegung und Liquidation; mithin wird das Lebenswerk des/der Gründer/in zerstört

Firmenübergaben in der Familie erfordern Respekt und Akzeptanz für das idelle Erbe der Vorgänger

Firmenübergaben in der Familie sind immer eine Herausforderung, da viele Emotionen im Spiel sind und jeder seine eigenen Vorstellungen und Erwartungshaltungen hat. Gegenseitiges Verständnis und darauf aufbauendes Vertrauen ist gefragt. Ein Unternehmen seinen Kindern zu übertragen, hängt davon ab, ob die unterschiedlichen Perspektiven kompatibel sind und das wiederum hat mit gegenseitigem Vertrauen und Wertschätzung für das Lebenswerk des Übergebers zu tun. Bei Firmenübergaben in der Familie sind die jeweiligen Nachfolger, neben den reinen Finanzaspekten, zu Respekt und Akzeptanz für das ideelle Erbe der Vorgänger angehalten. Für den persönlichen Werdegang des/der Seniorchefs/in, dessen/deren Engagement für den Betrieb. Für die sicherlich oft nicht einfachen Entscheidungen, welche die Entwicklung und den Erfolg und den Fortbestand des Betriebs ermöglichten. All diese Aspekte ermöglichen es ja, dass der Betrieb zum Nachfolgezeitpunkt so leistungs- und wettbewerbsfähig dastehen kann.

Tradition pflegen heißt nicht, Asche aufbewahren, sondern Glut am Glühen halten. Jean Jaurès, französischer Historiker (1859-1914)

Der Nachfolgeprozess folgt gesetzlichen Regelungen

Egal, ob Management-Buy-Out (MBO) oder Management-Buy-In (MBI), ob innerfamiliäre oder externe Lösung – der Nachfolgeprozess folgt gesetzlichen Regelungen, die da lauten: Gesellschaftsrecht „schlägt“ stets ziviles Erbrecht. Ein Unternehmertestament gilt daher als wichtige Schnittstelle zwischen privater Erbfolge und unternehmerischer Nachfolge. Es berücksichtigt die Interessen von Mitgesellschaftern und Familienangehörigen des Erblassers bzw. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge scheidender Unternehmer. Es dient sowohl dem erklärten Willen des Testaten als auch der Wahrung des Rechtsfriedens sowie der Bestandssicherung im Unternehmens. Dezidierte Nachfolgeregelungen im Gesellschaftsvertrag können zudem die Handlungsfähigkeit bei Ausfall eines oder mehrerer Gesellschafter sicherstellen.

Wer heute schon an morgen denkt, kann unter Umständen erhebliche Steuervorteile generieren. Bei Erbschaft, Schenkung, betrieblichen und privaten Steuern. Meine Beratungen zur Unternehmensnachfolge und zur privaten Vermögensnachfolge sind dafür optimal. - Steuerberater Andreas Hettel -

Eine turnusmäßige Abstimmung und Überprüfung aller auf den Weg gebrachten Vereinbarungen ist für uns bei BSHR unerlässlich, insbesondere bei Veränderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Für die Beurteilung rechtlicher Fragestellungen zum Beispiel aus den Bereichen Ehevertrag, Pflichtteilsrecht, notarielles Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung etc. stehen die Spezialisten aus unserem Netzwerk auf Ihren Wunsch hin gerne zur Verfügung. Wir arbeiten dabei selbstverständlich Hand in Hand. Wir bieten Ihnen auch die regelmäßige Überprüfung der getroffenen Vereinbarungen zur Anpassung an ein sich ständig im Wandel befindliches, persönliches Lebensumfeld und an rechtliche Rahmenbedingungen. Ebenso überprüfen wir gerne bereits bestehende Regelungen.

Jetzt Kontakt aufnehmen und viele Beratungs-Vorteile sichern

Sie kennen uns noch nicht bzw. sind noch kein BSHR-Mandant? Sie interessieren sich für steuerliche Begleitung mit Zugriff auf weitere Spezialgebiete? Vereinbaren Sie zunächst einen Termin für eine Erstberatung (Dauer 45 Minuten à 210 Euro zzgl. Mehrwertsteuer) mit Steuerberater Andreas Hettel. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren weiteren Optionen in unserer Kanzlei. Sprechen Sie uns auch an auf individuelle Leistungspakete ohne besondere Kündigung und Kostenrisiko!

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Terminvereinbarungen unter Tel. 0 72 43 / 60 56-0 oder senden Sie eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.mit dem Stichwort "Unternehmensnachfolge".

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