Preisgestaltung
Die Honorare für alle Steuerberater sind gesetzlich festgelegt und an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Diese gibt für die einzelnen Leistungen keinen exakten Betrag vor, sondern nur einen Rahmen. Kriterien sind u.a. der erforderliche zeitliche Aufwand und der Schwierigkeitsgrad des betreffenden Falls. Die Vergütungsverordnung dient dazu, für die Mandanten und für die Steuerberater angemessene Steuerberatervergütungen festzusetzen
Kein BSHR-Mandant? Vereinbaren Sie einen Erstberatungs-Termin (Dauer 45 Minuten à 210 Euro zzgl. Mehrwertsteuer) zum Kennenlernen eines BSHR-Steuerberaters. Danach können Sie sich in Ruhe für oder gegen uns als möglicher Steuerpartner entscheiden.
Wir möchten für faire und transparente Preisgestaltung stehen. Wählen Sie zwischen diesen Abrechnungsarten:
- Abrechnung nach Gegenstandswert bzw. Rahmengebühr (z.B. die Bilanzsumme bei Jahresabschlüssen oder bei Arbeitnehmern die Höhe der Einnahmen)
- Abrechnung nach Zeitaufwand (für Leistungen, die nicht der Steuerberatervergütungsverordnung unterliegen oder für welche diese keine fest definierte Vergütung vorsieht)
- vorherige Vereinbarung einer Pauschale (orientiert sich am zu erwartenden Aufwand).
Nur ein bisschen Steuerberatung gewünscht?
- Sie haben gezielte Fragen zum Steuerrecht?
- Sie wollen zukünftig selbst buchen?
- Sie benötigen Unterstützung in der steuerlichen Behandlung Ihrer Immobilien- oder Kapitalanlagen?
- Sie interessieren sich für eine dezidierte Leistung aus den BSHR-Spezialgebieten wie zum Beispiel Unternehmensnachfolge oder Schenken, erben, vererben, Vermögensnachfolge?
Wir stehen Ihnen für anspruchsvolle Fach- und Spezialfragen zur Verfügung und unterstützen Sie auch bei periodisch anfallenden Standardtätigkeiten, beispielsweise in der Buchhaltung, bei Jahresabschlüssen oder Steuererklärungen. Stets gilt dabei: Gut und vollständig vorbereitete Unterlagen sparen unsere Zeit und Ihnen damit Geld; das gilt für all unsere Bereiche ;-)
Sprechen Sie uns an auf individuelle Leistungspakete!
Wir bieten Ihnen frei kombinierbare Leistungen, abgestimmt auf Ihre aktuellen Bedürfnisse, ohne besondere Kündigung und ohne Kostenrisiko. Auch gerne eine Beratung zu einem unserer umfassenden Spezialgebiete. Hier
Privater Haushalt? Einkommensteuer fällig? Dazu Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung?
Ein Beispiel: Als Ehepaar haben Sie gezielte Fragen zur Einkommensteuerpflicht, weil Sie beide Rente beziehen und dazu Besitzer einer vermieteten Eigentumswohnung sind.
Sie kennen unser Kanzlei noch nicht? Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung (Dauer 45 Minuten à 210 Euro zzgl. Mehrwertsteuer) mit einem BSHR-Berater. Sie sind bereits Mandant bei BSHR? Vereinbaren Sie einen Termin für eine Spezialberatung. Hier können Sie
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