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Schenken, erben, vererben, Vermögensnachfolge


Private Vorsorge, Vermögensschutz und sinnvolle Vorkehrungen für den Nachlass treffen
Bislang sicher erscheinende Lebensumstände und gesellschaftliche Entwicklungen können sich über Nacht ändern - das hat die jüngste Vergangenheit vielen Menschen gezeigt. Zudem: Wer sich mit der Regelung seines eigenen Nachlasses beschäftigt, wird automatisch mit dem eigenen Tod konfrontiert; und das mag aus verständlichen Gründen niemand. Ähnliches gilt für die Schenkung zu Lebzeiten, denn niemand trennt sich leicht von dem, was er hart erarbeitet hat. Dennoch ist es wichtig zu wissen, wie die Erbfolge aussieht und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, wenn nichts geregelt wird. In diesem Fall gilt die gesetzliche Erbfolge - alles in allem auch eine durchaus zulässige Form der Gestaltung. Genauso wichtig ist es, seine Möglichkeiten zu kennen, um Vermögen zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen, ohne den Einfluss auf das übergebene Vermögen vollständig zu verlieren.

Solange alle Beteiligten an einen Tisch sitzen können, gibt's auch eine Lösung. Fehlt aber jemand, wird es schwierig. Dann sind nachhaltige Konflikte meist nur schwer zu vermeiden. - Steuerberater Andreas Hettel -


Die gute Nachricht vorweg: Erben und Schenken ist gestaltbar.


Wir bei BSHR Steuerberater meinen, dass es sich in jedem Fall lohnt, einmal über Erben, Vererben, Schenken & Co. nachzudenken, sich die Auswirkungen der eigenen Wünsche und Bedürfnisse mal vor Augen zu führen und kritisch zu hinterfragen, ob es nicht vielleicht noch besser geht. Vielleicht können ja noch legale steuerliche Gestaltungsspielräume ausgenutzt werden - schließlich haben Sie ja hart für Ihr Vermögen arbeiten müssen. In jedem Fall ist Erben, Vererben und Schenken, also Vermögensnachfolge, gestaltbar und die individuellen Wünsche und Bedürfnisse sowohl des Abgebenden als auch des/der Empfänger können jederzeit berücksichtigt werden.

Andreas Hettel ist bei BSHR Experte für Vermögensnachfolge und beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit Fragen und Problemen rund um Nachlassregelungen und Schenkungen. Er unterstützt und begleitet Sie gerne durch den Prozess einer Vermögensnachfolge. Sein erklärtes Ziel dabei: auf sachlicher Ebene und in konstruktiven Gesprächen eine konfliktminimierende Lösung finden! Soweit sinnvoll und gewünscht, holt er dafür auch alle Beteiligten an einen Tisch und diskutiert mit ihnen offene Fragen. Andreas Hettel weiß aus Erfahrung: „Solange alle Beteiligten an einen Tisch sitzen können, gibt's auch eine Lösung. Fehlt aber jemand, wird es schwierig. Dann sind nachhaltige Konflikte meist nur schwer zu vermeiden.“

Andreas Hettel berät Sie gerne zu folgenden Themen:

  • Auswirkungen der neuen Immobilienbewertung auf den Nachlass bei gleichgebliebenen persönlichen Freibeträgen, Höhe der Erbschaft-/Schenkungsteuer: Wie kann ich gegensteuern?
  • Gestaltungspotentiale in Bezug auf Immobilien: Renovierung vor oder erst nach der Übertragung? Nießbrauch in seinen verschiedenen Formen, Wohnrecht, Teilung in WEG u.v.m.
  • Immobilie geerbt? Lieber behalten & selbst einziehen, behalten & vermieten oder verkaufen? Müssen Miterben ausgezahlt werden? Aussagekräftiger Energieausweis und seriöses, kompetent erstelltes Gutachten mit Verkehrswertermittlung nach § 184 BauGB als Basis für weitere Entscheidungen vorhanden? Wie Sie erforderliche Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen jetzt steueroptimal planen.
  • Spezialberatungen zu »Strategische Steuergestaltung & Nachhaltigkeit« zum Beispiel in Immobilienthemen
  • Nachhaltiger, langfristiger & steueroptimierter Vermögensaufbau mit Immobilien und Grundstücken
  • Die Immobiliennachfolge: Immobilienvermögen effektiv übertragen
  • steueroptimierte Absicherung der Angehörigen
  • Wie Sie den Zugriff auf Ihr Vermögen im Vorsorge- und Todesfall absichern können
  • Altersruhe-Wohnsitz im EU-Ausland? Die Erbrechtsverordnung der EU und das Berliner Testament
  • Nachlassregelungen und die sich daraus ergebenden Folgen
  • Beratung zur Vermögensnachfolge (Schenken und Erben)
  • Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge
  • Vermögensübergaben zu Lebzeiten und die sich daraus ergebenden Folgen
  • Beschränkte oder unbeschränkte Erbschaft-/Schenkungsteuerpflicht (Weltvermögen und EU-Erbrecht mit weitreichenden Folgen für das anzuwendende Recht im Erbfall)
  • Erstellung von steueroptimierten Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen
  • Optionen bei der Bewertung von Gegenständen des Nachlasses bzw. der Vermögensübergabe
  • Wie Vermögen in der Familienlinie bleiben kann
  • Richtig schenken: Vorteile und Risiken, Art und Zustand des Vermögens, optimaler Zeitpunkt, Eignung des/der Empfängers, mit oder ohne Belastungen (Vermächtnis, Auflagen, Nießbrauch, Wohnrecht), Rückforderungsrecht als Schutz gegen Verschwendung, Undank, Zahlungsunfähigkeit etc.; Anrechnung auf Pflichtteilsanspruch oder nicht? Zugewinnausgleich etc.
  • Sachliche und persönliche Freibeträge
  • Legalisierung von Auslandsvermögen durch die Erben (Berichtigung von Steuererklärungen, Selbstanzeige)
  • Hilfestellung bei behördlichen Aufgaben und Erledigungen
  • Analyse bestehender Testamente, Erbverträge, Eheverträge unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Finanzielle Absicherung des Ruhestandes bzw. des Vermögensübergebers
  • Ist der Nachlass erbfähig? Das heißt: Wie passen die Nachlassgegenstände zu den Erben und deren Lebenseinstellung?
  • Die Erbengemeinschaft und Ihre Folgen bzw. "Wie kann ich eine Erbengemeinschaft optimal auflösen bzw. beenden?"
  • Besonderheiten bei Patchworkfamilien (diese sind im Gesetz „nicht vorgesehen“)
  • Sinnvolle Vorkehrungen und Regelungen für den Digitalen Nachlass


Für die Beurteilung rechtlicher Fragestellungen zum Beispiel aus den Bereichen Ehevertrag, Pflichtteilsrecht, notarielles Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung etc. stehen die Spezialisten aus unserem Netzwerk auf Ihren Wunsch hin gerne zur Verfügung. Wir arbeiten dabei selbstverständlich Hand in Hand. Wir bieten Ihnen auch nach Beauftragung die regelmäßige Überprüfung der getroffenen Vereinbarungen zur Anpassung an ein sich ständig im Wandel befindliches, persönliches Lebensumfeld und an rechtliche Rahmenbedingungen. Ebenso überprüfen wir gerne bereits bestehende Regelungen.


Sie benötigen ganz gezielte Unterstützung zu den Themen "Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer" oder müssen eine Erbschaftsteuererklärung abgeben?

  • Sie haben spezielle Fragen zur Erbschaftsteuer und/oder Schenkungsteuer oder benötigen nur gezielte Unterstützung bei Ihrer geerbten und zu vererbenden Immobilie oder Kapitalanlage?
  • Sie möchten nicht nur Ihre private Vermögensnachfolge regeln, sondern auch Ihr eigenes Unternehmen an die nächste Generation übergeben?


Wir stehen Ihnen für anspruchsvolle Fach- und Spezialfragen zur Verfügung und unterstützen Sie auch gerne als Unternehmer innerhalb dieser Spezialgebiete:

Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel

Strategische Steuergestaltung & Nachhaltigkeit


Jetzt Kontakt aufnehmen und Beratungs-Vorteile sichern

Sie kennen uns noch nicht bzw. sind noch kein BSHR-Mandant und möchten uns gerne kennenlernen? Vereinbaren Sie zunächst einen Termin für eine Erstberatung (Dauer 45 Minuten à 210 Euro zzgl. Mehrwertsteuer) mit BSHR-Steuerberater Andreas Hettel. Terminvereinbarungen unter Tel. 0 72 43 / 60 56-0 oder senden Sie eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.mit dem Stichwort "Schenken, erben, Vermögensnachfolge".

Es gibt keine Pflicht, etwas zu hinterlassen, aber ein Recht auf Erbe/Pflichtteil. Dazwischen liegt vieles, über das sich zu unterhalten durchaus lohnen kann. – Andreas Hettel, BSHR-Steuerberater, Betriebswirt und Experte für Private Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge – 

Unsere generationenübergreifenden Beratungen zur Vermögensnachfolge

Die neue Immobilienbewertung und die Auswirkungen auf den Nachlass

Die Anpassungen bei der Grundbesitzbewertung in Bezug auf die Entrichtung der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer beunruhigen potenzielle Erben. Auch weil die Freibeträge beim Erbfall unverändert bleiben sollen und somit - je nach Region - eine stark erhöhte Erbschaftssteue...

Exklusive Vorteile für BSHR-Mandanten in der generationenübergreifenden Vermögensnachfolge

Wenn Sie heute wissen wollen, wie Sie übermorgen finanziell dastehen werden, gilt es zu handeln. Als Mandant von BSHR bekommen Sie auf Wunsch einen objektiven, unvoreingenommenen Überblick über Ihre Vermögens-/Finanzsituation und vor allem auch über die steuerlichen Auswirkungen. Im Gegensatz zu ...

Grund zum Feiern oder nicht? Die steuerlichen Konsequenzen privater Darlehen

Mit dem Anstieg der Inflation sind parallel die Kreditzinsen gestiegen. Baukredite kosteten etwa im September 2019 bei zehn Jahren Zinsbindung durchschnittlich 0,94 % Zinsen, was aktuell reines Wunschdenken ist. Für private Kredite ist eine ähnliche Entwicklung festzustellen. Wer Kapital benötigt...

Erben analog und online: jetzt auch den Zugriff auf den Digitalen Nachlass regeln

Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet nicht zwischen analogem und digitalem Nachlass. Demnach ist der digitale Nachlass gleich zu behandeln wie das analoge Erbe. Das bedeutet: Im Erbfall erhalten die Erben auch Zugriff auf Online-Nutzerkonten und digitale Inhalte des Erblassers, sofern dieser ...

Vermögensübergabe innerhalb der Familie: 6 Fragen an Steuerberater Andreas Hettel

Bei der Übergabe von Vermögen innerhalb von Familien zeigt sich: Die Next Generation tickt anders, und das stellt die Übergeber wie Empfänger oftmals vor große Herausforderungen. Steuerberater Andreas Hettel ist bei BSHR Spezialist für Vermögensnachfolge und berichtet nachfolgend aus seiner langj...
Wie lange dauert die Erstberatung?

Die Erstberatung dauert in der Regel etwa 45 Minuten. Je nach Ihren konkreten Anforderungen und Wünschen kann diese Zeit auch etwas kürzer oder länger ausfallen.

Ist eine Erstberatung kostenlos?

Eine Erstberatung mit Stb Andreas Hettel (Dauer 45 Minuten) kostet 210 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

Wie und wo kann ich die Beratung in Anspruch nehmen?

In unserer Kanzlei nach vorheriger Terminvereinbarung (nach den jeweils gültigen Besucher-Regelungen) oder online per Videoberatung. Terminvereinbarungen unter Tel. 0 72 43 / 60 56-0 oder senden Sie eine Anfrage per E-Mail an info[aet]bshr.de unter dem Stichwort „Vermögensnachfolgeberatung“.

Zu welchen Zeiten können die Erstberatung und evtl. Folgetermine terminiert werden?

Generell nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Um einen Termin zu vereinbaren, rufen Sie am besten an unter Tel. 0 72 43 / 60 56-0 oder senden Sie eine Anfrage per E-Mail an info[aet]bshr.de unter dem Stichwort „Vermögensnachfolgeberatung“.

Was kann ich von einer Privaten Vermögensnachfolge-Beratung bei BSHR erwarten?

Die generationenübergreifende Vermögensnachfolgeberatung bei BSHR Steuerberater gibt Ihnen eine 360-Grad Sicht auf alle Ihre Finanzthemen. Unter der Berücksichtigung aller Ihrer Wünsche, Ziele, Bedürfnisse und der aktuellen Lebenssituation zeigen wir Ihnen passende Handlungsfelder und -alternativen auf. Wir klären mit Ihnen wichtige Fragen rund um Ihre Steuern und Finanzen. Dabei bringen wir in einer ausführlichen Analyse Ihre steuerlichen und finanziellen Aspekte in einen Gesamtzusammenhang und beziehen Chancen und Risiken sorgfältig mit ein. Im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie eine Dokumentation. Diese fasst alle besprochenen Inhalte zusammen und hilft Ihnen, Ihre Entscheidungen im Nachhinein zu treffen. Absolut unverbindlich.

Kann ich eine Private generationenübergreifende Vermögensnachfolgeberatung auch woanders in Anspruch nehmen?

Natürlich. Auf dem Markt der Vermögenssicherung und -absicherung waren und sind stets viele Akteure aktiv. Jedoch: Die Kombination aus neutraler, generationenübergreifender Kompetenz, Steuer-Know-how, zeitgeistigen, sich ergänzenden Beratungsleistungen, hochmodernen, diskreten Räumlichkeiten sowie die Option der Online-Videoberatung finden wir ziemlich einzigartig. Man bekommt sie sicherlich nicht überall unter einem Dach so geboten. Checken Sie dazu am besten die weiteren, exklusiven Vorteile für BSHR Mandanten.

Wie werden Sie von Ihren anderen Mandanten im Vermögensberatungs-Umfeld für gewöhnlich in Anspruch genommen?

Einige unserer Mandanten greifen ausschließlich auf BSHR als strategischen Beratungspartner mit Steuerkompetenz und nachweisliche Neutralität zu. Einfach, um eine wertvolle Zweitmeinung einzuholen. Ihren Jahresabschluss/Ihre Steuererklärungen lassen sie gewöhnlich bei einer ganz anderen Steuerberatung machen. Das ist gang und gäbe für uns und unterstreicht nur unsere Kompetenzen.

Auch in den sensiblen Gebieten der privaten Vermögensnachfolge und des Vermögensschutzes als wichtige Maßnahmen innerhalb der privaten Krisenvorsorge schaffen wir für unsere Mandanten echte Mehrwerte durch Qualität, Kontinuität und vertrauensvolle Zusammenarbeit. - Andreas Hettel, Betriebswirt, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) -

Sie kennen uns noch nicht und interessieren sich für moderne, steuerliche Begleitung mit Zugriff auf viele Spezialgebiete?

Jetzt Termin vereinbaren für eine Erstberatung (Dauer 45 Minuten à 210 Euro zzgl. MwSt.) mit einem BSHR-Berater.

Privater Haushalt? Einkommensteuer fällig? Dazu Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung?

Ein Beispiel: Als Ehepaar haben Sie gezielte Fragen zur Einkommensteuerpflicht, weil Sie beide Rente beziehen und dazu Besitzer einer vermieteten Eigentumswohnung sind. Sie kennen unser Kanzlei noch nicht? Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung (Dauer 45 Minuten à 210 Euro zzgl. Mehrwertsteuer) mit einem BSHR-Berater. Sie sind bereits Mandant bei BSHR? Vereinbaren Sie einen Termin für eine Spezialberatung. Hier können Sie Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Sprechen Sie uns an auf individuelle Leistungspakete!

Wir bieten Ihnen frei kombinierbare Leistungen, abgestimmt auf Ihre aktuellen Bedürfnisse, ohne besondere Kündigung und ohne Kostenrisiko. Auch gerne eine Beratung zu einem unserer umfassenden Spezialgebiete. Hier Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.und Wünsche mitteilen.

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