Schenken, erben, vererben, Vermögensnachfolge

Private Vorsorge, Vermögensschutz und sinnvolle Vorkehrungen für den Nachlass treffen
Bislang sicher erscheinende Lebensumstände und gesellschaftliche Entwicklungen können sich über Nacht ändern - das hat die jüngste Vergangenheit vielen Menschen gezeigt. Zudem: Wer sich mit der Regelung seines eigenen Nachlasses beschäftigt, wird automatisch mit dem eigenen Tod konfrontiert; und das mag aus verständlichen Gründen niemand. Ähnliches gilt für die Schenkung zu Lebzeiten, denn niemand trennt sich leicht von dem, was er hart erarbeitet hat. Dennoch ist es wichtig zu wissen, wie die Erbfolge aussieht und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, wenn nichts geregelt wird. In diesem Fall gilt die gesetzliche Erbfolge - alles in allem auch eine durchaus zulässige Form der Gestaltung. Genauso wichtig ist es, seine Möglichkeiten zu kennen, um Vermögen zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen, ohne den Einfluss auf das übergebene Vermögen vollständig zu verlieren.

Die gute Nachricht vorweg: Erben und Schenken ist gestaltbar.
Wir bei BSHR Steuerberater meinen, dass es sich in jedem Fall lohnt, einmal über Erben, Vererben, Schenken & Co. nachzudenken, sich die Auswirkungen der eigenen Wünsche und Bedürfnisse mal vor Augen zu führen und kritisch zu hinterfragen, ob es nicht vielleicht noch besser geht. Vielleicht können ja noch legale steuerliche Gestaltungsspielräume ausgenutzt werden - schließlich haben Sie ja hart für Ihr Vermögen arbeiten müssen. In jedem Fall ist Erben, Vererben und Schenken, also Vermögensnachfolge, gestaltbar und die individuellen Wünsche und Bedürfnisse sowohl des Abgebenden als auch des/der Empfänger können jederzeit berücksichtigt werden.

Andreas Hettel ist bei BSHR Experte für Vermögensnachfolge und beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit Fragen und Problemen rund um Nachlassregelungen und Schenkungen. Er unterstützt und begleitet Sie gerne durch den Prozess einer Vermögensnachfolge. Sein erklärtes Ziel dabei: auf sachlicher Ebene und in konstruktiven Gesprächen eine konfliktminimierende Lösung finden! Soweit sinnvoll und gewünscht, holt er dafür auch alle Beteiligten an einen Tisch und diskutiert mit ihnen offene Fragen. Andreas Hettel weiß aus Erfahrung: „Solange alle Beteiligten an einen Tisch sitzen können, gibt's auch eine Lösung. Fehlt aber jemand, wird es schwierig. Dann sind nachhaltige Konflikte meist nur schwer zu vermeiden.“

Andreas Hettel berät Sie gerne zu folgenden Themen:

  • Auswirkungen der neuen Immobilienbewertung auf den Nachlass bei gleichgebliebenen persönlichen Freibeträgen, Höhe der Erbschaft-/Schenkungsteuer: Wie kann ich gegensteuern?
  • Gestaltungspotentiale in Bezug auf Immobilien: Renovierung vor oder erst nach der Übertragung? Nießbrauch in seinen verschiedenen Formen, Wohnrecht, Teilung in WEG u.v.m.
  • Immobilie geerbt? Lieber behalten & selbst einziehen, behalten & vermieten oder verkaufen? Müssen Miterben ausgezahlt werden? Aussagekräftiger Energieausweis und seriöses, kompetent erstelltes Gutachten mit Verkehrswertermittlung nach § 184 BauGB als Basis für weitere Entscheidungen vorhanden? Wie Sie erforderliche Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen jetzt steueroptimal planen.
  • Spezialberatungen zu »Strategische Steuergestaltung & Nachhaltigkeit« zum Beispiel in Immobilienthemen
  • Nachhaltiger, langfristiger & steueroptimierter Vermögensaufbau mit Immobilien und Grundstücken
  • Die Immobiliennachfolge: Immobilienvermögen effektiv übertragen
  • Nachlassregelungen und die sich daraus ergebenden Folgen
  • Beratung zur Vermögensnachfolge (Schenken und Erben)
  • Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge
  • Vermögensübergaben zu Lebzeiten und die sich daraus ergebenden Folgen
  • Beschränkte oder unbeschränkte Erbschaft-/Schenkungsteuerpflicht (Weltvermögen und EU-Erbrecht mit weitreichenden Folgen für das anzuwendende Recht im Erbfall)
  • Erstellung von steueroptimierten Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen
  • Optionen bei der Bewertung von Gegenständen des Nachlasses bzw. der Vermögensübergabe
  • Wie kann das Vermögen in der Familienlinie bleiben?
  • Richtig schenken: Vorteile und Risiken, Art und Zustand des Vermögens, optimaler Zeitpunkt, Eignung des/der Empfängers, mit oder ohne Belastungen (Vermächtnis, Auflagen, Nießbrauch, Wohnrecht), Rückforderungsrecht als Schutz gegen Verschwendung, Undank, Zahlungsunfähigkeit etc.; Anrechnung auf Pflichtteilsanspruch oder nicht? Zugewinnausgleich etc.
  • Sachliche und persönliche Freibeträge
  • Legalisierung von Auslandsvermögen durch die Erben (Berichtigung von Steuererklärungen, Selbstanzeige)
  • Hilfestellung bei behördlichen Aufgaben und Erledigungen
  • Analyse bestehender Testamente, Erbverträge, Eheverträge unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Finanzielle Absicherung des Ruhestandes bzw. des Vermögensübergebers
  • Ist der Nachlass erbfähig? Das heißt: Wie passen die Nachlassgegenstände zu den Erben und deren Lebenseinstellung?
  • Die Erbengemeinschaft und Ihre Folgen bzw. "Wie kann ich eine Erbengemeinschaft optimal auflösen bzw. beenden?"
  • Besonderheiten bei Patchworkfamilien (diese sind im Gesetz „nicht vorgesehen“)
  • Sinnvolle Vorkehrungen und Regelungen für den Digitalen Nachlass


Für die Beurteilung rechtlicher Fragestellungen zum Beispiel aus den Bereichen Ehevertrag, Pflichtteilsrecht, notarielles Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung etc. stehen die Spezialisten aus unserem Netzwerk auf Ihren Wunsch hin gerne zur Verfügung. Wir arbeiten dabei selbstverständlich Hand in Hand. Wir bieten Ihnen auch nach Beauftragung die regelmäßige Überprüfung der getroffenen Vereinbarungen zur Anpassung an ein sich ständig im Wandel befindliches, persönliches Lebensumfeld und an rechtliche Rahmenbedingungen. Ebenso überprüfen wir gerne bereits bestehende Regelungen.


Sie benötigen ganz gezielte Unterstützung zu den Themen "Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer" oder müssen eine Erbschaftsteuererklärung abgeben?

  • Sie haben spezielle Fragen zur Erbschaftsteuer und/oder Schenkungsteuer oder benötigen nur gezielte Unterstützung bei Ihrer geerbten und zu vererbenden Immobilie oder Kapitalanlage?
  • Sie möchten nicht nur Ihre private Vermögensnachfolge regeln, sondern auch Ihr eigenes Unternehmen an die nächste Generation übergeben?


Wir stehen Ihnen für anspruchsvolle Fach- und Spezialfragen zur Verfügung und unterstützen Sie auch gerne als Unternehmer innerhalb dieser Spezialgebiete:

Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel

Strategische Steuergestaltung & Nachhaltigkeit


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Unsere generationenübergreifenden Beratungen zur Vermögensnachfolge

Nachgefragt: Was Sie zur generationenübergreifenden Vermögensnachfolgeberatung bei BSHR wissen müssen

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Ja.
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https://www.bshr.de/images/team/bilder_beitraege/privat_vermoegen_schutz_ettlingen.jpgAuch in den sensiblen Gebieten der privaten Vermögensnachfolge und des Vermögensschutzes als wichtige Maßnahmen innerhalb der privaten Krisenvorsorge schaffen wir für unsere Mandanten echte Mehrwerte durch Qualität, Kontinuität und vertrauensvolle Zusammenarbeit. - Andreas Hettel, Betriebswirt, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) -
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Privater Haushalt? Einkommensteuer fällig? Dazu Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung?

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