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Steuerberatung für Vereine, gGmbH, NPO


Profitieren Sie neben klassischer Steuerberatung auch von unserer umfassenden Kompetenz im gemeinnützigen Sektor. Sprechen Sie uns an auf individuelle Beratungsleistungen für Vereine, gGmbH, NPO und andere gemeinnützige Organisationen ohne besondere Kündigung und Kostenrisiko.

Extrem kompliziertes Steuerrecht für Vereine in Deutschland oder "Warum ein Verein einen speziell geschulten Steuerberater heranziehen sollte"

Deutschland ist ein Vereinsland. In fast keinem anderen Land engagieren sich so viele Menschen gemeinsam für eine Sache. Am beliebtesten sind nach wie vor Sportclubs, aber auch Kulturvereine, Kleingärtner, Musikvereine, Karnevalsvereine, Bildungsinitiativen, Gamer, Handarbeitsgruppen, Pfadfinder, Freundschaftsgesellschaften, Hilfsorganisationen etc.  Sie bewegen, obwohl sie, im Gegensatz zu einem Unternehmen, keine primäre Gewinnabsicht haben und gesellschaftlichen oder karitativen Zwecken folgen, oft beachtliche Geldsummen. Die besondere Organisationsform, die rechtlichen Konstrukte, zahlreiche Sonderbehandlungen und Spezialregelungen machen das Steuerrecht in diesem Bereich extrem kompliziert. Denn: Während Unternehmen gemeinhin Einkünfte entweder aus gewerblicher oder aus freiberuflicher Tätigkeit haben, verfügt zum Beispiel ein Verein meist über mindestens zwei, häufig aber sogar bis zu vier Arten von Einnahmen, die steueroptimiert zugeordnet werden wollen.

 

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Als Zertifizierter Berater für die Gemeinnützigkeit (IFU/ISM gGmbH) kenne ich das komplexe Gebiet des Steuerrechts für gemeinnützige Vereine, gGmbH und Non-Profit-Organisationen. - Steuerberater und Vereinsexperte Patric Roth -

 

Warum Steuerberatung für gemeinnützige Vereine, gGmbH und Non-Profit-Organisationen vom Experten?

Nicht jeder Steuerberater kennt sich auf dem komplexen Gebiet des deutschen Vereinsrechts und der Vereinsberatung gut aus. Speziell ausgebildete Steuerexperten können dem Vereinsmanager bzw. den Kassenwart in finanziellen Angelegenheiten gezielt unterstützen. Das beginnt bereits bei der Gründung eines Vereins: verfolgt er gemeinnützige Zwecke und ist somit steuerbegünstigt? Im Anschluss gehört eine effiziente Buchhaltung im Sinne des Vereinszwecks, das Erstellen von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen und die Verwaltung der Geldmittel (erwirtschaftete Gelder müssen innerhalb von zwei Jahren für steuerbegünstigte Zwecke eingesetzt werden) zu den steuerlichen Aufgaben eines Vereins.

Steuerberater Patric Roth ist Zertifizierter Berater für die Gemeinnützigkeit (IFU/ISM gGmbH). Er betreut bei BSHR das komplexe Gebiet des Steuerrechts für gemeinnützige Vereine, gGmbH und Non-Profit-Organisationen. Als ausgewiesener Experte kennt er die Möglichkeiten für mögliche Steuerentlastungen oder gar -befreiungen und hilft Vereinen, gGmbH, Non-Profitorganisationen und ihren Mitgliedern durch seine langjährige Erfahrung und sein Spezialwissen in der professionellen Abwicklung ihrer Steuerangelegenheiten.

Änderungen in Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht durch das Jahressteuergesetz 2020

Das Jahressteuergesetz hat eine Vielzahl von Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht mit sich gebracht und eröffnet den gemeinnützigen Organisationen Gestaltungsspielräume:

  • Erhöhung des Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrages
  • Änderung bei der zeitnahen Mittelverwendung für kleine Vereine
  • vereinfachter Spendennachweis bis 300 Euro
  • Erhöhung der Umsatzfreigrenze auf 45.000 Euro.

 

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 wurde auch die Einführung eines Zuwendungsempfängerregisters ab dem 1.1.2024 beschlossen. Es wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführt und umfasst alle steuerbegünstigten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Diese Daten werden insbesondere gespeichert, um Spendern den Sonderausgabenabzug zu erleichtern. Das Spendenregister bildet die Grundlage dafür, dass künftig auf Zuwendungsbestätigungen nach § 50 EStDV in Papierform verzichtet werden kann.

 

Haftungsrisiken, Mindestlohnfalle, Erhöhung der Ehrenamtspauschale

Die Ehrenamtspauschale wurde zum 1.1.2021 von 720 Euro auf 840 Euro pro Jahr angehoben. Somit können gemeinnützige Vereine ihre Helfer und ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder besser belohnen. Klingt erst mal gut in Bezug auf die zahlreichen Aufgaben, die viele, aufgewendete Zeit und die persönlichen Kosten. Die Anhebung des Steuerfreibetrags nach § 3 Nr. 26a EStG birgt aber auch gewisse Risiken. Wer über eine Erhöhung der Ehrenamtspauschale nachdenkt, muss auch wissen: zum 1.1.2021 wurde auch der Mindestlohn angehoben. Und das spielt im Gesamtgefüge eine wichtige Rolle.

 

Das können wir für Sie als Steuerberater für das Vereinswesen erledigen bzw. beantworten:

  • Optimierung der Steuerbelastung von Vereinen, gGmbH und Non-Profit-Organisationen
  • Gründung von gemeinnützigen Vereinen, Verbänden, gUGs, gGmbHs
  • Beratung beim Entwurf von Satzungen und Gesellschaftsverträgen
  • Beratung zu steuerliche Grundlagen, Aufzeichnungspflichten, Anforderungen an die Buchhaltung in gemeinnützigen Einrichtungen, Kontenrahmen und Kontierung, Aufbau der Gewinnermittlung, Steuererklärung und Anlagen
  • Spezialberatungen zum Thema »Strategische Steuergestaltung & Nachhaltigkeit« zum Beispiel in Bezug auf Immobilienthemen und Vereinseigentum
  • Erstellung und Unterstützung der vereinsspezifischen Finanz- und Lohnbuchhaltung auf der Basis digitaler Finanzbuchhaltung (Ersteinrichtung von Organisationen als Arbeitgeber, monatliche Abrechnungen, Meldungen zur Sozialversicherung, Bescheinigungen, Betreuung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen)
  • Prüfung der Zahlungen an Mitarbeiter auf Steuer- und Sozialversicherungspflicht bzw. Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit
  • Planung und Kontrolle von Finanzmitteln und Vereinsvermögen
  • Spendenbescheinigungen: Erstellung, Mittelverwendung, Prüfung, Zulässigkeit
  • Fach- und Spezialfragen in Bezug auf Handling von Spenden, Sponsorings, Fundraising oder sonstigen Zuschüssen
  • Steuererklärungen und Gewinnermittlungen für die verschiedenen Bereiche bzw. Sphären (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)
  • Erstellung von Jahresabschlüssen (Einnahme-Überschussrechnung oder Bilanz), Vermögensübersichten
  • Fach- und Spezialfragen rund um Steuerrecht, Steuerarten und -pflichten (Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Erbschaftsteuer)
  • Ehrenamtspauschale, Übungsleiterfreibetrag, Mindestlohn und Haftungsrisiken
  • Betreuung bei Prüfungen durch das Finanzamt
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden im Einspruchs- und Klageverfahren
  • Datenschutz im Verein laut EU-DSGVO-Richtlinien

 

Im Rahmen der der spezialisierten Steuerberatung für Gemeinnützige Organisationen beraten wir unter anderem auch Kultureinrichtungen wie zum Beispiel Theater, Museen oder Kulturvereine

 

Diese Einrichtungen bzw. Vereine haben uns bislang beauftragt:

  • Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und stationären Altenhilfe
  • Einrichtungen der Behindertenhilfe im Bereich Eingliederungshilfe und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
  • Kindertagesstätten sowie sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Beschäftigungsgesellschaften
  • Bildungseinrichtungen (zum Beispiel Privatschulen)
  • Kultureinrichtungen (zum Beispiel Theater, Museen, Kulturvereine, Kulturstiftungen)
  • Sportvereine
  • Fördervereine
  • Vereine für Bauten und Denkmalschutz
  • Vereine für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz
  • Vereine im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Vereine im Bereich Digitalisierung
  • Vereine für Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt
  • Vereine für Entwicklungszusammenarbeit
  • Vereine im Bereich Medien und Musik
  • Vereine für Migration
  • Vereine für Soziales
  • Vereine für Umwelt-/Naturschutz
  • Vereine für Wissenschaft und Forschung

"Schon gewusst? 40 Millionen Deutsche wandern gern, sind outdoorbegeistert und wollen regelmäßig erlebnisreiche Tourengebiete erkunden. Auch Wander-Clubs und -Vereine können in unserer Kanzlei verlässliche Partner finden, die sie in sämtlichen steuerlichen Anliegen professionell unterstützen." - BSHR-Steuerberater und Vereinsspezialist Patric Roth -

 

Gemeinnützig unterwegs? Spezielle Leistungen in der Steuerberatung für Non-Profitorganisationen (NPO)

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  • Unterstützung bei der Erfüllung steuerlicher und gemeinnützigkeitsrechtlicher Pflichten von Non-Profits
  • Umsatzsteuer im dritten Sektor: Vermeidung steuerlicher Risiken und alle Vorteile des Vorsteuerabzugs nutzen
  • Erstellung der NPO-spezifischen Jahresabschlüsse in Übereinstimmung mit den steuerrechtlichen, gemeinnützigkeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Voraussetzungen
  • Moderne, digitale Finanzbuchhaltung inklusive jährlicher Rechnungslegung und eine nach Sphären getrennte Buchhaltung speziell für NPO
  • Beratung zur rechtssicheren Gestaltung der Vergütung von Mitarbeitern, Organträgern und Helfern 
  • Lohnbuchhaltung für Mitarbeiter inklusive Berücksichtigung eventueller Besonderheiten
  • Unterstützung bei der Erstellung der Verwendungsnachweise und Zuschussanträge sowie bei der rechtssicheren Bildung und Entwicklung von Rücklagen
  • Unterstützung bei der steuerlichen Deklaration (Buchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss) und Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung

 

Jetzt Kontakt aufnehmen und viele Beratungs-Vorteile sichern

Sie kennen uns noch nicht bzw. sind noch kein BSHR-Mandant? Sie interessieren sich für langfristige, steuerliche Begleitung mit Zugriff auf viele Spezialgebiete? Vereinbaren Sie zunächst einen Termin für eine Erstberatung (Dauer 45 Minuten à 210 Euro zzgl. Mehrwertsteuer) mit Steuerberater und Vereinsexperte Patric Roth. Erfahren Sie, was wir genau für Sie als Verein, gGmbH oder Non-Profit-Organisation tun können.

Terminvereinbarungen unter Tel. 0 72 43 / 60 56-0 oder senden Sie eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.mit dem Stichwort "Steuerberatung für Vereine, NPO".

 

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Steuerthemen können in Vereinen schnell komplex werden, denn es sind einfach viele Regelungen und Paragraphen zu beachten. Einen Verein effizient, nachhaltig und zukunftsorientiert gemeinschaftlich zu verwalten, ist und bleibt eine Herausforderung. - Patric Roth, BSHR-Steuerberater und Zertifizierter Berater für die Gemeinnützigkeit (IFU/ISM gGmbH) -

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