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Spezialberatung Steueroptimal agieren bei Erneuerbaren Energien, Sanierung & Co.

Wer als Immobilienbesitzer oder -verwalter Ausgaben rund um regenerative Energien, Sanierung, Modernisierung & Co. tätigen will, die erst Monate oder Jahre später Einnahmen bzw. Gewinne bringen werden und on top steuersparend agieren will, sollte nachdenken und alles erst mal durchrechnen (lassen).

Im Rahmen unserer Spezialberatung zum Thema »Strategische Steuergestaltung & Nachhaltigkeit« zeigen wir auf, wie aus angedachten Investitionen auch tatsächlich nachhaltige Erfolge mit optimalen Steuereffekten werden können. Ergänzend unterstützen wir Immobilienbesitzer mit Beratung zu Einkünften aus Vermietung & Verpachtung und zur steuerlichen Behandlung von Immobilien- oder Kapitalanlagen. Dabei scheuen wir uns als Steuerberater uns nicht, Sie ggf. zunächst nach Ihrer Motivation zu fragen, falls eine geplante Investition in unseren Augen wenig sinnvoll erscheint.

In diesen Themen & Fragen kann Sie Steuerberater Andreas Hettel im Rahmen einer Spezialberatung unterstützen:

  • Wirtschaftlichkeitsanalyse: Ist das Angebot überhaupt attraktiv für Ihr Vorhaben? Steht genügend Liquidität zur Verfügung? Ist das Betriebs- bzw. auch das Privatvermögen ausreichend und weiterhin gut geschützt? Wie hoch sind die Folgekosten? Ab wann genau wird sich die Investition rechnen?
  • Analyse steuerliche Situation und wirtschaftlicher Nutzen: Regenerative Energien können zwar interessante Steuereffekte verleihen, aber es kann am Ende auch ein suboptimales Gesamtergebnis stehen
  • Unterschiede zwischen Schönheitsreparaturen, Sanierungs- und Modernisierungskosten
  • Berücksichtigung Ihrer derzeitigen Wohn- und Lebenssituation unter Einbezug von Einkommen, Gebäudewert und Sanierungskosten für optimale Steuerspareffekte
  • Für Hauskäufer: Welche Sanierungskosten sofort absetzbar sind und welche besser langfristig über mehrere Jahre verteilt werden sollten
  • Für Hauskäufer: Einbezug der steuerlichen 15-Prozent-Grenze bei Modernisierungs- und Sanierungskosten in den ersten drei Jahren nach Kauf
  • Für Vermieter: Was Sie bei aufwändige Baumaßnahmen zum Erhöhen des Standards von Mietwohnungen bei der Abschreibung beachtet sollten
  • Für Vermieter: Welche Steuereffekte Sie bei der Erhöhung der Wohnraumflächen (z. B. Dachstuhl oder Keller ausbauen, Wintergarten anbauen) beachten sollten
  • Für Vermieter: Welche Steuervorteile sind möglich bei Ausgaben für eine standarderhaltende Sanierung von Immobilien?

Ergänzende BSHR-Leistungen & Beratungsthemen:

Betriebswirtschaftliche Beratung
Investitionsberatung
Steuerberatung für Vermieter, Bauherren, Immobilienbesitzer

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Terminvereinbarungen unter Tel. 0 72 43 / 60 56-0 oder senden Sie eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.mit dem Stichwort "Steuersparend sanieren".

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