Die neue Immobilienbewertung und die Auswirkungen auf den Nachlass
Die Anpassungen bei der Grundbesitzbewertung in Bezug auf die Entrichtung der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer beunruhigen potenzielle Erben. Auch weil die Freibeträge beim Erbfall unverändert bleiben sollen und somit - je nach Region - eine stark erhöhte Erbschaftssteuerabgabe fällig wird. Basis für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken ist die Immobilienwertermittlungsverordnung, welche an die Entwicklungen in diesem Gebiet angepasst wurde. Auch das Bewertungsgesetz wurde an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst.
Nach der erneuerten Regelung wird für die Berechnung der Erbschaftsteuer künftig der aktuelle Verkehrswert der Immobilien zugrunde gelegt. Dieser liegt in den meisten Fällen nun entsprechend höher, weil die Immobilienpreise in den letzten Jahren zumeist deutlich gestiegen sind. Das sorgt in der Folge für eine steigende Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.
Als Mandant von BSHR bekommen Sie im Rahmen einer Spezialberatung einen objektiven, unvoreingenommenen Überblick über Ihre Immobiliensituation in Bezug auf den Nachlass und vor allem auch über die steuerlichen Auswirkungen.
Weitere, exklusive Vorteile in der Spezialberatung zur neuen Immobilienbewertung mit Steuerberater Andreas Hettel:
- objektive Analyse Ihrer Immobilie bis hin zu einem umfassenden Immobilienbestand
- Sie profitieren von steueroptimierten Lösungsvorschlägen, die allen Beteiligten (Erblassern, potenziellen Erben etc.) mit einschließt.
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mögliche, zukünftige Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.
Wer heute schon an morgen denkt, kann unter Umständen erhebliche Steuervorteile generieren. Trotz der überarbeiteten Bewertungsverfahren kann eine Immobilie durchaus über Generationen hinweg bewahrt werden. - Steuerberater Andreas Hettel -
Ergänzende BSHR-Leistungen zu diesem Thema:
Schenken, erben, vererben, Vermögensnachfolge
Strategische Steuergestaltung & Nachhaltigkeit
Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel
Steuerberatung für Vermieter, Bauherren, Immobilienbesitzer, Grundbesitzer
Über BSHR Steuerberater
BSHR wurde 2003 in Ettlingen gegründet und ist eine erfolgreiche, dynamische Kanzlei, geführt von zwei Steuerberatern mit fachübergreifenden Kompetenzfeldern und unterstützt von einem top qualifizierten Team. Wir betreuen gewerbliche, freiberufliche und private Kunden sowie Vereine und NGO in Ettlingen, Karlsruhe, der Region und bundesweit. Unsere Mandanten sollen in BSHR zuverlässige Partner finden, die sie in all ihren steuerlichen Anliegen unterstützen und sie auf ihrem Weg begleiten. In diversen Spezialgebieten und zeitgeistigen Nachhaltigkeitsthemen bieten wir ergänzende Lösungen in komplexen steuerlichen Fragestellungen.