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Die Anpassungen bei der Grundbesitzbewertung in Bezug auf die Entrichtung der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer beunruhigen potenzielle Erben. Auch weil die Freibeträge beim Erbfall unverändert bleiben sollen und somit - je nach Region - eine stark erhöhte Erbschaftssteuerabgabe fällig wird. Basis für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken ist die Immobilienwertermittlungsverordnung, welche an die Entwicklungen in diesem Gebiet angepasst wurde. Auch das Bewertungsgesetz wurde an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst.

Nach der erneuerten Regelung wird für die Berechnung der Erbschaftsteuer künftig der aktuelle Verkehrswert der Immobilien zugrunde gelegt. Dieser liegt in den meisten Fällen nun entsprechend höher, weil die Immobilienpreise in den letzten Jahren zumeist deutlich gestiegen sind. Das sorgt in der Folge für eine steigende Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.

Als Mandant von BSHR bekommen Sie im Rahmen einer Spezialberatung einen objektiven, unvoreingenommenen Überblick über Ihre Immobiliensituation in Bezug auf den Nachlass und vor allem auch über die steuerlichen Auswirkungen.

Weitere, exklusive Vorteile in der Spezialberatung zur neuen Immobilienbewertung mit Steuerberater Andreas Hettel:

  • objektive Analyse Ihrer Immobilie bis hin zu einem umfassenden Immobilienbestand
  • Sie profitieren von steueroptimierten Lösungsvorschlägen, die allen Beteiligten (Erblassern, potenziellen Erben etc.) mit einschließt.
  • Vorausschauende Beratung für eine optimale strategische Steuergestaltung unter Nachhaltigkeitsaspekten nicht nur in Bezug auf Immobilien & Nachlass, sondern auch zu Vorsorge-, Liquidäts- und Vermögensthemen
  • Top-Expertise plus langjährige Routine in generationenübergreifender Beratungskompetenz
  • Sie erhalten auf Wunsch und bei Bedarf Zugriff auf unser Netzwerk seriöser Vollzeit-Experten.
  • Je nach Beauftragung turnusmäßige Überprüfung Ihrer Entscheidung mit hilfreichen Tipps in Bezug auf sich ändernde Gesetze und Vorschriften sowie
    mögliche, zukünftige Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

 

Wer heute schon an morgen denkt, kann unter Umständen erhebliche Steuervorteile generieren. Trotz der überarbeiteten Bewertungsverfahren kann eine Immobilie durchaus über Generationen hinweg bewahrt werden. - Steuerberater Andreas Hettel -

 

Ergänzende BSHR-Leistungen zu diesem Thema:

Schenken, erben, vererben, Vermögensnachfolge

Strategische Steuergestaltung & Nachhaltigkeit

Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel

Steuerberatung für Vermieter, Bauherren, Immobilienbesitzer, Grundbesitzer

 


Über BSHR Steuerberater

BSHR wurde 2003 in Ettlingen gegründet und ist eine erfolgreiche, dynamische Kanzlei, geführt von zwei Steuerberatern mit fachübergreifenden Kompetenzfeldern und unterstützt von einem top qualifizierten Team. Wir betreuen gewerbliche, freiberufliche und private Kunden sowie Vereine und NGO in Ettlingen, Karlsruhe, der Region und bundesweit. Unsere Mandanten sollen in BSHR zuverlässige Partner finden, die sie in all ihren steuerlichen Anliegen unterstützen und sie auf ihrem Weg begleiten. In diversen Spezialgebieten und zeitgeistigen Nachhaltigkeitsthemen bieten wir ergänzende Lösungen in komplexen steuerlichen Fragestellungen.


Weihnachten 2024 naht und damit die Zeit für Geschenke innerhalb der lieben Familie. Soviel ist klar: Mit dem Anstieg der Inflation sind parallel die Kreditzinsen gestiegen. Baukredite kosteten etwa im September 2019 bei zehn Jahren Zinsbindung durchschnittlich 0,94 % Zinsen, was aktuell reines Wunschdenken ist. Für private Kredite ist eine ähnliche Entwicklung festzustellen. Wer Kapital benötigt, muss mit höheren Zinsen rechnen, manche Anschaffung mag in die Zukunft verlagert werden können und/oder müssen. Wird kurzfristig Geld benötigt, sei es, dass unvorhersehbare Situationen eintreten, sei es, dass Immobilienkredite verlängert werden müssen, wird's teuer. Verfügen Verwandte, insbesondere die ältere Generation, über entsprechende Mittel, wird im Familienkreis gerne ausgeholfen. Ebenso kann es sein, dass ein Kind bereits unterstützt wird, bevor die Erbfolge eintritt, dabei aber nicht besser als andere Erben gestellt werden soll. In diesem Fall ist ein Kredit die bessere Lösung als eine Schenkung. Tritt der Erbfall dann ein, muss der Kredit nur noch anteilig an die weiteren Erben bedient werden. Gibt es bspw. zwei Erbberechtigte, reduziert sich die Verbindlichkeit durch die eigene Erbschaft bereits auf die Hälfte.

Das Gewähren eines privaten Kredits beispielsweise zur Sanierung einer Immobilie kann steuerliche Konsequenzen haben

Weiterhin werden private Darlehen vor dem Hintergrund steigender Kreditzinsen an Bedeutung gewinnen. Da hier auf den ersten Blick für den Laien „nichts geschenkt“ wird, vernachlässigt mancher die steuerlichen Konsequenzen. Dies kann zu erheblichen Risiken und Steuernachzahlungen bis hin zu einem Strafverfahren führen. BSHR-Steuerberater Andreas Hettel berät Sie zu den Gestaltungsmöglichkeiten und zeigt Auswege.

Ihre Vorteile in der Spezialberatung mit Steuerberater Andreas Hettel:

  • Vorausschauende Beratung für eine optimale strategische Steuergestaltung unter Nachhaltigkeitsaspekten nicht nur in Bezug auf Immobilien & Nachlass, sondern auch zu Vorsorge-, Liquidäts- und Vermögensthemen
  • Top-Expertise plus langjährige Routine in generationenübergreifender Beratungskompetenz
  • Auf Wunsch: Beratung zum Thema Nachhaltiger, langfristiger & steueroptimierter Vermögensaufbau mit Immobilien und Grundstücken für die Zielgruppe "Junge potenzielle Erben"
  • Auf Wunsch: Beratung zu weiteren, langfristig ausgelegten Versorgungsoptionen für die Familie
  • Sie erhalten auf Wunsch und bei Bedarf Zugriff auf unser Netzwerk seriöser Vollzeit-Experten.
  • Je nach Beauftragung turnusmäßige Überprüfung Ihrer Entscheidung mit hilfreichen Tipps in Bezug auf sich ändernde Gesetze und Vorschriften sowie
    mögliche, zukünftige Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

 

Jetzt Kontakt aufnehmen und viele Beratungs-Vorteile sichern

Sie kennen uns noch nicht bzw. sind noch kein BSHR-Mandant? Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung (Dauer 45 Minuten à 210 Euro zzgl. Mehrwertsteuer) mit einem BSHR-Berater.

Sie sind bereits Mandant bei BSHR? Vereinbaren Sie einen Termin für eine Spezialberatung.

Terminvereinbarungen unter Tel. 0 72 43 / 60 56-0 oder senden Sie eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.mit dem Stichwort "Private Darlehen".

 

Ergänzende BSHR-Leistungen zu diesem Thema:

Schenken, erben, vererben, Vermögensnachfolge

Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel

Steuerberatung für Vermieter, Bauherren, Immobilienbesitzer, Grundbesitzer

Die Immobiliennachfolge: Immobilienvermögen effektiv übertragen, auf Wunsch unter Einbezug von Nachhaltigkeitsaspekten

Die neue Immobilienbewertung und die Auswirkungen auf den Nachlass

 

Wenn Sie heute wissen wollen, wie Sie übermorgen finanziell dastehen werden, gilt es zu handeln. Als Mandant von BSHR bekommen Sie auf Wunsch einen objektiven, unvoreingenommenen Überblick über Ihre Vermögens-/Finanzsituation und vor allem auch über die steuerlichen Auswirkungen. Im Gegensatz zu vielen sogenannten "Beratern" im tendenziell intransparenten Markt der Vermögensberatung sehen wir unsere Beratung als eine allein am Wohl unserer Mandanten orientierte und blicken dabei über den Tellerrand, statt nur einzelne Vermögens-Segmente wie eine Risikovorsorge, eine Versicherung, eine Immoblie oder eine Kapitalanlage zu checken.

 

Objektive, vorausschauende Unterstützung beim Vermögen aufbauen, absichern und übertragen

Außerdem gut zu wissen: Viele Vermögensübertragungen werden aus Unkenntnis und mangelnder Erfahrung völlig falsch angegangen und geplant. Zum Beispiel hat - im unternehmerischen Bereich - die Entscheidung, zum sogenannten Sonderbetriebsvermögen gehörende Vermögensgegenstände losgelöst von der eigentlichen Beteiligung an der Gesellschaft zu übertragen, immer steuerlich unangenehme Konsequenzen, die viele Berater nicht einkalkulieren bzw. kennen. Ebenso wissen sie meist nicht, dass das sogenannte "Berliner Testament" innerhalb der privaten Vermögensnachfolge in den allermeisten Fällen eine Doppelbesteuerung des Vermögens zur Folge hat, welche jedoch vermieden werden kann.

Weitere, exklusive Vorteile in der Vermögensnachfolgeberatung bzw. Vermögensübergabeberatung mit Steuerberater Andreas Hettel:

  • neutrale Beratung sowohl für Privatmandanten wie auch als Inhaber/Gesellschafter eines Unternehmens, zum Beispiel im Thema Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel
  • Sie erhalten einen 360 Grad-Blick über Ihre gesamte Einkommens-, Liquiditäts- und Vermögenssituation und kennen danach Ihre Schwachstellen.
  • Sie profitieren von steueroptimierten Lösungsvorschlägen, die allen Beteiligten (potenziellen Erben, Geschäftspartnern etc.) zugute kommen und dabei Ihre jeweilige Priorisierung, Wünsche und Ziele berücksichtigen, zum Beispiel zum Thema "Effektive Immobiliennachfolge".
  • Vorausschauende Beratung für eine optimale strategische Steuergestaltung in Vorsorge-, Immoblien-, Liquidäts- und Vermögensthemen
  • Langfristiger & steueroptimierter Vermögensaufbau mit Immobilien und Grundstücken auch unter Nachhaltigkeitsaspekten
  • Top-Expertise plus langjährige Routine in generationenübergreifender Beratungskompetenz
  • als Unternehmer profitieren Sie von der Dreifach-Qualifikations-Kombi "Steuerberater + Betriebswirt + Fachberater für Unternehmensnachfolge"; so können Sie im Anschluss der Beratung ggf. auch die für Sie optimalen, unternehmerischen Entscheidungen treffen.
  • Analyse einer Immobilie oder Kapitalanlage/n bis hin zu einem umfassenden Immobilienbestand
  • Sie erhalten auf Wunsch und bei Bedarf Zugriff auf unser Netzwerk seriöser Vollzeit-Experten.
  • Je nach Beauftragung turnusmäßige Überprüfung Ihrer Entscheidung mit hilfreichen Tipps in Bezug auf sich ändernde Gesetze und Vorschriften sowie
    mögliche, zukünftige Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

 

Wer heute schon an morgen denkt, kann unter Umständen erhebliche Steuervorteile generieren. Bei Erbschaft, Schenkung, betrieblichen und privaten Steuern. Dabei kann Vermögen durchaus über Generationen hinweg nachhaltig bewahrt werden. Meine Beratungen zur Unternehmensnachfolge und zur privaten Vermögensnachfolge sind dafür optimal. - Steuerberater Andreas Hettel -

 

Ergänzende BSHR-Leistungen zu diesem Thema sowie in der objektiven, seriösen Generationenberatung:

Schenken, erben, vererben, Vermögensnachfolge

Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel

Steuerberatung für Vermieter, Bauherren, Immobilienbesitzer, Grundbesitzer

Strategische Steuergestaltung & Nachhaltigkeit

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Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet nicht zwischen analogem und digitalem Nachlass. Demnach ist der digitale Nachlass gleich zu behandeln wie das analoge Erbe. Das bedeutet: Im Erbfall erhalten die Erben auch Zugriff auf Online-Nutzerkonten und digitale Inhalte des Erblassers, sofern dieser das auch so zu Lebzeiten festgelegt hat. Wer das nicht oder anders haben möchte, muss von sich aus aktiv werden. Im Einzelfall kann die Vererbbarkeit von Daten etwa aus gesetzlichen Gründen oder wegen deren höchstpersönlicher Natur ausgeschlossen sein.

Was alles zum Digitalen Nachlass gehört

Die Nutzung von Online-Medien hinterlässt generell einen digitalen Fußabdruck des Erblassers. Der Digitale Nachlass umfasst die Gesamtheit des digitalen Vermögens sowie sämtliche Vertragsbeziehungen des Erblassers mit den jeweiligen Providern. Dazu gehören sämtliche, vom Erblasser angelegte Benutzerkonten, Daten (Texte, Fotos, Videos, Audios) im World Wide Web, in einer Cloud abgelegte Dokumente, auf Speichermedien (Datenträger, USB-Sticks etc.), auf Endgeräten wie dem Desktop-Computer, Laptop oder Tablets zuhause. Ebenso Accounts und deren Verträge bei Providern, Online-Bezahlsystemen, Online-Versandhändlern, Online-Spieldiensten, Online-Vernetzungsplattformen, Online-Wettanbietern, Online-Zeitschriften-Abos, Online-Musik- und Videostreamingdiensten, Online-E-Book-Flatrate-Anbieter, Online-Bankinganbietern und natürlich das ganze Spektrum der Social Media. Auch eventuell bestehende Urheberrechte an Domains, Webseiten, Urheberrechte gehören zum Digitalen Nachlass. Dabei erwirbt der Erbe jedoch kein Eigentumsrecht an den Daten, sondern allenfalls an den durch diese verkörperten Inhalte oder Nutzungsrechte. Letztere können Gegenstand gesonderter Rechte sein. Der Erbe hat in Bezug auf die Vererbbarkeit selbst zu prüfen, wer genau Inhaber dieser Rechte ist.

Fehlender Zugriff auf den digitalen Nachlass ist auch in steuerlicher Hinsicht problematisch

Die Erben stehen nach dem Tod eines Menschen vor der Aufgabe, dessen gesamten Nachlass zu erfassen und treten gleichzeitig in vertragliche Rechtsstellungen bzw. in einen schuldrechtlichen Vertrag ein. Sie müssen laufende Vertragsbeziehungen abwickeln oder Pflichtteilsansprüche gegenüber anderen Erben erfüllen. Oft besitzen weder Erben noch Steuerberater keinerlei Kenntnis darüber, ob auch digitale Vermögenswerte vorhanden sind, kennen die Zugangsdaten zu den jeweiligen Benutzerkonten nicht oder ihnen wird, trotz Vorliegen der Zugangsdaten, der Zugriff durch den Anbieter versagt. Das kann zu erheblichem Mehraufwand bei der Erstellung von Erbschaftsteuererklärung führen.

Spezialfall „Fehlender Zugriff auf Kryptowährung“

Bei einem vorhandenen Bestand an Kryptowährungen gilt der sogenannte „Private Key“ als vererbbares Bezugsobjekt. Nur er sichert dem Erblasser bzw. dessen Erben eine eindeutig zuweisbare Verfügungsgewalt über sein Kryptovermögen in so genannten Wallets. Haben die Erben die Zugangsdaten dieses Schlüssels nicht, kann der Krypto-Bestand als Vermögenswert bzw. digitales Zahlungsmittel verloren sein, da Private Keys nicht wiederhergestellt werden können. Auch in steuerlicher Hinsicht kann das unter Umständen problematisch für Erben werden. Zum Einen, weil der genaue Stand des Kryptovermögens bzw. dessen Wert nicht erfasst werden kann, wodurch die anfallende Erbschaftsteuer nicht berechnet werden kann. Diese unterliegt nämlich dem sogenanten Stichtagsprinzip, also dem exakten Todeszeitpunkt des Erblassers. Zudem kann das für Erben zur Steuerfalle mutieren, wenn etwa nach dem Todeszeitpunkt ein erheblicher Kursverlust eingetreten ist.

Egal, ob als Unternehmer oder Privatperson: bereits zu Lebzeiten vorsorgen

Wer will, dass die Erben oder ggf. ein Testamentsvollstrecker später mal auch Zugriff  auf den digitalen Nachlass bekommen, sollte das schon zu Lebzeiten festlegen. Das gilt insbesondere auch für den Fall der vorübergehenden Geschäftsunfähigkeit durch Krankheit o.ä., den jeden treffen kann, aber speziell innerhalb der Unternehmensnachfolge doppelt wichtig ist. Eine Vollmacht (ob einzeln oder im Rahmen eines umfassenderen Testaments oder Unternehmertestaments) kann regeln, was genau passieren soll, wenn ein Unternehmer oder eine Privatperson durch Krankheit oder Tod seine/ihre Online-Accounts und Daten nicht mehr verwalten kann.

Nur ein paar gängige Tipps zum Thema Digitaler Nachlass

  • Regeln Sie so frühzeitig wie möglich Ihren digitalen Nachlass.
  • Wählen Sie für Ihr digitales Erbe eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem Bevollmächtigten und digitalen Nachlassverwalter.
  • Weihen Sie diese Vertrauensperson ein und erteilen Sie Ihr eine entsprechende Vollmacht.
  • Legen Sie in der Vollmacht fest, was mit Ihren jeweils vorhandenen Endgeräten (Smartphone, Computer, Tablet, Laptop) und den darauf gespeicherten Daten geschehen soll. Auch, was mit in einer Cloud gespeicherten Daten passieren soll.
  • Legen Sie in der Vollmacht fest, dass Ihre Vertrauensperson ggf. noch zu Ihren Lebzeiten handeln soll, wenn Sie z.B. durch Koma oder andere Gründe (vorübergehend) nicht dazu in der Lage sind, sich um Ihre Daten zu kümmern.
  • Legen Sie in der Vollmacht fest, was mit Ihren einzelnen Konten und Daten passieren soll, wenn Sie sich nicht mehr oder auch temporär nicht darum kümmern können (im Fall vorübergehender Geschäftsunfähigkeit) und wer darauf berechtigten Zugriff haben darf.
  • Fertigen Sie eine vollständige Account-Liste mit all Ihren eingerichteten Konten, Benutzernamen und Passworten an. Eventuell ist dafür der Einsatz digitaler Passwort-Manager-Software sinnvoll.
  • Deponieren Sie anschließend die Account-Liste der Benutzerkonten bzw. Passwörter  (z.B.  Papierausdruck, verschlüsselter oder unverschlüsselter USB-Stick) an einem sicheren Ort  (z.B. Bankschließfach, Tresor)
  • Teilen Sie Ihrer Vertrauensperson mit, wo genau Sie Ihre Account-Liste deponiert haben.
  • Halten Sie die Account-Liste stets aktuell: Ergänzen Sie sie ggf. um neu hinzugekommene Accounts und löschen Sie die veralteten.

Auch das Digitale Erbe ist absolut gestaltbar

Die gute Nachricht: Es gibt in digitalen Nachlassfragen sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen einer dezidiert ausgearbeiteten Vermögensnachfolgeregelung. Auch das Digitale Erbe ist, genau wie das analoge, absolut gestaltbar, und die individuellen Wünsche und Bedürfnisse des Betreffenden können berücksichtigt werden. BSHR-Steuerberater Andreas Hettel steht als Fachberater für Unternehmensnachfolge mit seinem fachübergreifenden Know-how in analogen wie auch digitalen Nachlassfragen vom Konzeptentwurf bis hin zum Notar zur Seite.

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Beratung zu sinnvollen Vorkehrungen und Regelungen für den Digitalen Nachlass gehören bei uns zu einer vorausschauenden Nachlassabwicklung für Unternehmen wie auch für private Haushalte. Meine Beratungen zur Unternehmensnachfolge und zur privaten Vermögensnachfolge sind dafür optimal. - Andreas Hettel, Betriebswirt, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) -

 

Ergänzende BSHR-Leistungen zu diesem Thema:

Schenken, erben, vererben, Vermögensnachfolge
Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel

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Bei der Übergabe von Vermögen innerhalb von Familien zeigt sich: Die Next Generation tickt anders, und das stellt die Übergeber wie Empfänger oftmals vor große Herausforderungen. Steuerberater Andreas Hettel ist bei BSHR Spezialist für Vermögensnachfolge und berichtet nachfolgend aus seiner langjährigen Praxis zu diesem heiklen Thema.


Was ist das Grundsätzliche, was Sie im Rahmen von Vermögensübergaben in Ihrer Tätigkeit beobachten können?

Hettel: Es stimmt für mich: Millennials und die Generation Y ticken definitiv anders als ihre Eltern – auch in Finanzdingen. Dies sorgt für Brennstoff bei der Übergabe von Vermögen von einer auf die nächste Generation. Die unterschiedlichen Denke der beteiligten Generationen zeigt sich brisant und eindeutig. Dann werden meist Dritte wie ich an den Tisch geholt.


Millenials, Generation Y, hä? Können Sie das noch erklären?

Hettel: Die jüngeren Generationen sind in der Marketingsprache die Millennials, also die Jahrgänge 1981 bis 1996 und die Generation Z sind die Jahrgänge 1997 bis 2010.


Wie sehen Sie als Steuerberater das derzeit stark umworbene Thema „Generationenberatung“?

Hettel: Ich denke dabei vor allem an generationenübergreifenden Dialog. Frühzeitig und offener in der Familie über das vorhandene Vermögen sprechen ist ein guter Ansatz. Aber glauben Sie mir: Es ist eine echte Sache, wenn zwei oder drei Generationen zusammen an einen Tisch sitzen und das Thema Vermögensübergabe und weitere Vermögensgestaltung sachlich besprechen wollen. Da wird meiner Erfahrung nach relativ schnell gemauert und es tun sich einige Abgründe auf.


Was genau besprechen Sie mit den Beteiligten am Tisch?

Hettel: Bei der zukünftigen Verwaltung eines bestehenden Vermögens gibt es eigentlich meiner Erfahrung nach IMMER unterschiedliche Ansichten zwischen den Generationen. Die jüngeren hinterfragen oftmals die Anlageentscheidungen ihrer Eltern. Viele unter ihnen sind bei Vermögensanlagen idealistischer eingestellt, wollen mit einem ihnen überlassenen, zukünftigen Vermächtnis auch etwas Gutes in der Gesellschaft bewirken. Sie haben mehr ökologisches und soziales Bewusstsein und sind deshalb eher an nachhaltigen Themen bzw. Anlagen interessiert.


Was geben Sie Ihren Mandanten in derartigen Beratungen mit nach Hause?

Hettel: Auch oder gerade bei der planvollen Übergabe von Vermögenswerten ist Respekt und Toleranz nötig. Die beteiligten Generationen müssen sich erst mal in Ruhe auf die Definition von gemeinsamen Familienwerte einigen. Auch in Vermögensübergabefragen gilt es, Klarheit darüber zu erlangen, was die Familie mit dem Vermögen überhaupt erreichen will und welche Risiken damit eventuell verbunden sind. Darüber sind sich einige nicht wirklich klar. Da komme ich auch ins Spiel mit Strategischer Steuergestaltung und ob es noch nicht in Betracht gezogene Optimierungsmöglichkeiten im Übergabeprozesss gibt.


Welche Problematiken beobachten Sie in Ihren Beratungen?

Hettel: Erben bedeutet für die potenziellen Nachkommen in einer wohlhabenden Familien zwar zuallererst die Aussicht auf Freiheit, kann aber auch, je nach der Konstallation, eine Last sein. Oft verfügen die jüngeren Generationen nicht über genug oder überhaupt keine finanzielle Kompetenz und sie werden von den Erblassern auch nicht dazu angehalten, schrittweise da reinzuwachsen. Das Thema Geld ist und bleibt oft ein Tabu in Familien. Deshalb gestalten sich nicht nur Unternehmens- sondern eben auch Vermögensübergabenprozesse oft holprig. Das könnte man durch frühzeitigen, offenen Dialog zum Thema Geld vermeiden, aber viele Vermögende scheuen das. Oft ist auch viel Misstrauen im Spiel. Und manche Elternteile unterstellen leider ihren Kindern, dass sie nicht viel draufhaben, was meiner Erfahrung nach selten stimmt. Die jungen Leute haben einfach nur andere Ideen und Visionen. Das macht sie in meinen Augen nicht schlechter als ihre Eltern.

 

Wenn alle beteiligten Generationen an einem Strang ziehen, können bei ihrer Vermögensübergabe erhebliche Steuervorteile rausspringen. Und das Vermögen kann über Generationen hinweg bewahrt werden. Meine Beratungen zur privaten Vermögensnachfolge sind dafür optimal. - Steuerberater Andreas Hettel -

 

Profitieren Sie als BSHR-Mandant von exklusiven Vorteilen in der Vermögensnachfolgeberatung bzw. Vermögensübergabeberatung mit Steuerberater Andreas Hettel:

  • neutrale Beratung sowohl für Privatmandanten wie auch als Inhaber/Gesellschafter eines Unternehmens, zum Beispiel im Thema Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel
  • steueroptimierte Lösungsvorschläge, die allen Beteiligten (potenziellen Erben, Geschäftspartnern etc.) zugute kommen und dabei Ihre jeweilige Priorisierung, Wünsche und Ziele berücksichtigen
  • vorausschauende Beratung für eine optimale strategische Steuergestaltung in Liquidäts- und Vermögensthemen
  • Top-Expertise plus langjährige Routine in generationenübergreifender Beratungskompetenz
  • Sie erhalten auf Wunsch und bei Bedarf Zugriff auf unser Netzwerk seriöser Vollzeit-Experten.
  • Je nach Beauftragung turnusmäßige Überprüfung Ihrer Entscheidung mit hilfreichen Tipps in Bezug auf sich ändernde Gesetze und Vorschriften sowie
    mögliche, zukünftige Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

 

Ergänzende BSHR-Leistungen zu diesem Thema sowie in der generationenübergreifenden Vermögensübergabeberatung:

Schenken, erben, vererben, Vermögensnachfolge

Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel

Steuerberatung für Vermieter, Bauherren, Immobilienbesitzer, Grundbesitzer

https://www.bshr.de/images/team/generationen_beratung.jpg

 

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