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Wenn Sie heute wissen wollen, wie Sie übermorgen finanziell dastehen werden, gilt es zu handeln. Als Mandant von BSHR bekommen Sie auf Wunsch einen objektiven, unvoreingenommenen Überblick über Ihre Vermögens-/Finanzsituation und vor allem auch über die steuerlichen Auswirkungen. Im Gegensatz zu vielen sogenannten "Beratern" im tendenziell intransparenten Markt der Vermögensberatung sehen wir unsere Beratung als eine allein am Wohl unserer Mandanten orientierte und blicken dabei über den Tellerrand, statt nur einzelne Vermögens-Segmente wie eine Risikovorsorge, eine Versicherung, eine Immoblie oder eine Kapitalanlage zu checken.

 

Objektive, vorausschauende Unterstützung beim Vermögen aufbauen, absichern und übertragen

Außerdem gut zu wissen: Viele Vermögensübertragungen werden aus Unkenntnis und mangelnder Erfahrung völlig falsch angegangen und geplant. Zum Beispiel hat - im unternehmerischen Bereich - die Entscheidung, zum sogenannten Sonderbetriebsvermögen gehörende Vermögensgegenstände losgelöst von der eigentlichen Beteiligung an der Gesellschaft zu übertragen, immer steuerlich unangenehme Konsequenzen, die viele Berater nicht einkalkulieren bzw. kennen. Ebenso wissen sie meist nicht, dass das sogenannte "Berliner Testament" innerhalb der privaten Vermögensnachfolge in den allermeisten Fällen eine Doppelbesteuerung des Vermögens zur Folge hat, welche jedoch vermieden werden kann.

Weitere, exklusive Vorteile in der Vermögensnachfolgeberatung bzw. Vermögensübergabeberatung mit Steuerberater Andreas Hettel:

  • neutrale Beratung sowohl für Privatmandanten wie auch als Inhaber/Gesellschafter eines Unternehmens, zum Beispiel im Thema Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel
  • Sie erhalten einen 360 Grad-Blick über Ihre gesamte Einkommens-, Liquiditäts- und Vermögenssituation und kennen danach Ihre Schwachstellen.
  • Sie profitieren von steueroptimierten Lösungsvorschlägen, die allen Beteiligten (potenziellen Erben, Geschäftspartnern etc.) zugute kommen und dabei Ihre jeweilige Priorisierung, Wünsche und Ziele berücksichtigen, zum Beispiel zum Thema "Effektive Immobiliennachfolge".
  • Vorausschauende Beratung für eine optimale strategische Steuergestaltung in Vorsorge-, Immoblien-, Liquidäts- und Vermögensthemen bzw. steueroptimierte Vermögensübertragungen
  • Langfristiger & steueroptimierter Vermögensaufbau mit Immobilien und Grundstücken auch unter Nachhaltigkeitsaspekten
  • Top-Expertise plus langjährige Routine in generationenübergreifender Beratungskompetenz
  • als Unternehmer profitieren Sie von der Dreifach-Qualifikations-Kombi "Steuerberater + Betriebswirt + Fachberater für Unternehmensnachfolge"; so können Sie im Anschluss der Beratung ggf. auch die für Sie optimalen, unternehmerischen Entscheidungen treffen.
  • Analyse einer Immobilie oder Kapitalanlage/n bis hin zu einem umfassenden Immobilienbestand
  • Sie erhalten auf Wunsch und bei Bedarf Zugriff auf unser Netzwerk seriöser Vollzeit-Experten.
  • Je nach Beauftragung turnusmäßige Überprüfung Ihrer Entscheidung mit hilfreichen Tipps in Bezug auf sich ändernde Gesetze und Vorschriften sowie mögliche, zukünftige Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

 

Wer heute schon an morgen denkt, kann unter Umständen erhebliche Steuervorteile generieren. Bei Erbschaft, Schenkung, betrieblichen und privaten Steuern. Dabei kann Vermögen durchaus über Generationen hinweg nachhaltig bewahrt werden. Meine Beratungen zur Unternehmensnachfolge und zur privaten Vermögensnachfolge sind dafür optimal. - Steuerberater Andreas Hettel -

 

Ergänzende BSHR-Leistungen zu diesem Thema sowie in der objektiven, seriösen Generationenberatung:

Schenken, erben, vererben, Vermögensnachfolge

Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel

Steuerberatung für Vermieter, Bauherren, Immobilienbesitzer, Grundbesitzer

Strategische Steuergestaltung & Nachhaltigkeit

https://www.bshr.de/images/team/generationen_beratung.jpg

 

Schreibtisch mit einem Laptop, einem Stapel Unterlagen und einer Lesebrille drauf

Erben klingt erst mal gut. Jedoch übernehmen Erben ab dem Folgetag des Sterbedatums nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern auch dessen Schulden und Verpflichtungen; zu letzteren gehört die Abgabe diverser Steuererklärungen. Nach dem Eintritt eines Sterbefalls denken viele vorrangig an die zu entrichtende Erbschaftssteuer. Aber auch die Einkommensteuererklärung für das Todesjahr ist noch rückwirkend abzugeben; vor allem dann, wenn der Verstorbene selbständig tätig war oder spezielle Einkunftsarten hatte und zur Abgabe lebenszeitig verpflichtet war. Nachzahlungen können fällig sein oder Erstattungen winken. Die Erben sind zudem verpflichtet, Steuerbescheide entgegenzunehmen, bei eventuell auftretenden Sachverhaltsfragen aufklärend mitzuwirken, Betriebsprüfungen für Zeiträume vor dem Erbfall zu dulden und Steuerschulden des Verstorbenen zu begleichen.

 

Bei der Einkommensteuer spielt die Art der Einkünfte und der Erklärung eine Rolle

Komplexer Erbfall, mehrere Beteiligte, lästige Steuerpflichten oder Wer, was, wo, wie, wann?

Typische verwalterische, bürokratische Nachlassfragen nach Todesfällen

BSHR-Steuerberater Andreas Hettel berät im Rahmen der steuerlichen Pflichten Hinterbliebener zu diesen Themen

Ihre Vorteile bei der Begleitung rund um Erbfolgebesteuerung mit BSHR-Steuerberater Andreas Hettel

 

Bei der Einkommensteuer spielt die Art der Einkünfte und der Erklärung eine Rolle

Hat der Verstorbene seine Einkommensteuer als Pflichterklärung oder freiwillige Erklärung abgegeben? Hat er diese zu Lebnzeiten generell selbst erledigt, war er bereits steuerbefreit, nutzte er als Angestellter das Elster Online Portal oder die Dienstleistungen eines Lohnsteuerhilfevereins (die bei bestimmten Einkunftsarten und ab bestimmten Kapitalertragshöhen keine Beratungsbefugnis laut Steuerberatungsgesetz haben) oder war er Mandant bei einem Steuerberater? Erzielte der Verstorbene etwa

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus seinem Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus seiner selbständigen Tätigkeit
  • umsatzsteuerpflichtige Einkünfte (Mieteinnahmen, Pachteinahmen o.ä.)

werden Steuererklärungen komplexer. In diesen Fällen macht ein Steuerberater Sinn, um nicht aus Unwissenheit und/oder Zeitmangel Geld an den Staat zu verschenken. BSHR-Steuerberater Andreas Hettel kann Hinterbliebene und weitere Beteiligte im Rahmen einer Nachlassabwicklung im Erbfall entlasten und professionell begleiten.

 

Das Finanzamt kann bis zu vier Jahre rückwirkend Einkommensteuer plus Zinsen zurückverlangen. Liegt Steuerhinterziehung vor, ist die Frist für Nachforderungen allerdings wesentlich länger. – Andreas Hettel, BSHR-Steuerberater, Betriebswirt, Experte für Private Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge –

 

Komplexer Erbfall, mehrere Beteiligte, lästige Steuerpflichten oder Wer, was, wo, wie, wann?

Erben gleich mehrere Personen, sind Konflikte rund um den Nachlass in den meisten Fällen vorprogrammiert. Viele der Beteiligten (potenzielle Erben, Angehörige, Pflichtteilsberechtigte etc.) sind im Erbfall überfordert mit dem Nachlass oder sich darüber uneins, was genau damit passieren soll. Speziell innerhalb einer Erbengemeinschaft oder bei komplexen Vermögensstrukturen tauchen viele Fragen auf, und wichtige Entscheidungen müssen zudem einstimmig getroffen werden. Da fehlt es meist an Know-how, klarer Priorisierung und zielgerichteter Koordination der einzelnen Steuer-To-Dos. Erfahrungsgemäß gibt es on top oft Verständigungsschwierigkeiten untereinander. Zudem: Viele Erben können sich im Erbfall aus Zeitmangel, krankheitsbedingt, altersbedingt (gebrechliche oder minderjährige Personen) oder weil sie weit weg vom Geschehen wohnen, gar nicht um Nachlasspflichten kümmern.

 

Typische verwalterische, bürokratische Nachlassfragen nach einem Todesfall

Potenzielle Alleinerben wie auch Erbengemeinschaften stellen sich nach einem Todesfall viele Fragen in Sachen Erbfolgebesteuerung und darüber hinaus:

  • Was ist am Dringendsten und wer behält den Überblick über alle einzuhaltenden Abgabefristen (drohende Verspätungszuschläge etc.)?
  • Ist die Erbfolge bereits eindeutig geklärt (Erbschein, Testament, Gesetzliche Erbfolge)?
  • Wer kümmert sich zeitnah um die fälligen Steuererklärungen? Entrichtung der Erbschaft- und Schenkungsteuer, also Erbschaftsteuererklärung oder Schenkungssteuererklärung, Einkommensteuererklärung ggf. noch Grunderwerbsteuer?
  • Ist die Einkommensteuer des Verstorbenen als Pflichterklärung oder freiwillige Erklärung abzugeben?
  • Wer korrespondiert mit dem Nachlassgericht?
  • Wer zieht noch fällige Forderungen ein?
  • Wer begleicht restliche Verbindlichkeiten?
  • Wer klärt bestehende private und/oder geschäftliche Vertragsbeziehungen?
  • Wer kümmert sich um die Umschreibung von Konten und Grundstücken?
  • Wer innerhalb einer Erbengemeinschaft soll gegenüber dem Finanzamt handeln?
  • Soll der Immobilienbestand oder das bislang ertragreiche Familienunternehmen liquidiert werden oder nicht?
  • Wer leitet ggf. die Haushaltsauflösung ein und protokolliert die Wertgegenstände?
  • Wie kann eine Erbengemeinschaft optimal aufgelöst bzw. beendet werden?

 

Viele Gespräche an einem runden Tisch mit sich anschließenden „Denkpausen“ konnte ich auch in privaten Erbschaftsangelegenheiten in der Vergangenheit zu guten Ergebnissen führen. Meine Funktion ist dabei eher die eines Moderators. – Andreas Hettel, BSHR-Steuerberater, Betriebswirt, Experte für Private Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge –

 

BSHR-Steuerberater Andreas Hettel berät im Rahmen der steuerlichen Pflichten Hinterbliebener zu diesen Themen

  • Erstellung von steueroptimierten Erbschaftsteuererklärungen
  • Nachlassregelungen und die sich daraus ergebenden Folgen für Sie als Erbe/n
  • Umgang mit dem Betriebsvermögen des Erblassers
  • Auswirkungen und Spielräume bei der Immobilienbewertung auf den Nachlass
  • Immobilie geerbt? Lieber behalten & selbst einziehen, behalten & vermieten oder verkaufen?
  • Müssen Miterben ausgezahlt werden?
  • Erstellung eines kompetenten Gutachtens mit Verkehrswertermittlung nach § 184 BauGB als Basis für weitere Entscheidungen
  • Wie Sie erforderliche Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen jetzt steueroptimal planen
  • Beschränkte oder unbeschränkte Erbschaftschaftsteuerpflicht (Weltvermögen und EU-Erbrecht mit weitreichenden Folgen für das anzuwendende Recht im Erbfall)
  • Ihre Optionen bei der Bewertung von Gegenständen des Nachlasses bzw. der Vermögensübergabe
  • Einkommensteuerveranlagung des überlebenden Ehegatten im Jahr des Todes und danach sinnvoll?
  • Hatte der Verstorbene Konten und Zinseinnahmen aus dem Ausland? Legalisierung von Auslandsvermögen (Berichtigung von Steuererklärungen, Selbstanzeige)?
  • Hilfestellung bei behördlichen Aufgaben und Erledigungen
  • Analyse bestehender Testamente, Erbverträge, Eheverträge unter steuerlichen Gesichtspunkten (für die Beurteilung rechtlicher Fragestellungen sowie zum Pflichtteilsrecht stehen die Spezialisten aus unserem Netzwerk auf Ihren Wunsch hin gerne zur Verfügung.)

Wenn eine ältere Immobilie Teil des potenziellen Nachlasses ist, geht es für die Hinterbliebenen oft um die Frage: Investieren + zukunftsfähig sanieren oder zeitnah verkaufen? Profitieren Sie  von der Expertise von BSHR Steuerberater Andreas Hettel, zum Beispiel in der Spezialberatung Steueroptimal agieren bei Sanierungen.

 

Ihre Vorteile bei der Begleitung rund um Erbfolgebesteuerung mit BSHR-Steuerberater Andreas Hettel

  • Sie profitieren von steueroptimierten Lösungsvorschlägen und kennen die steuerlichen Auswirkungen
  • Auf Wunsch: im Rahmen unserer immobilienbezogenen Steuerberatung objektive Analyse Ihrer Immobilie bis hin zu einem umfassenden Immobilienbestand
  • Auf Wunsch: Vorausschauende Beratung für Ihre eigene, weitere, optimale strategische Steuergestaltung (optional unter Nachhaltigkeitsaspekten) in Bezug auf den jeweiligen Nachlass, Immobilien, Liquidäts- und Vermögensthemen
  • Top-Expertise plus langjährige Erfahrung in generationenübergreifender Beratungskompetenz
  • Sie erhalten auf Wunsch und bei Bedarf Zugriff auf unser Netzwerk seriöser Vollzeit-Experten.
  • Je nach Beauftragung turnusmäßige Überprüfung Ihrer Entscheidung mit Tipps in Bezug auf sich ändernde Gesetze und Vorschriften sowie mögliche, zukünftige Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.
  • Speziell für Erbengemeinschaften mit Koordinationsbedarf: Andreas Hettel holt alle Beteiligten an einen Tisch, analysiert die nötigen To Dos, bezieht nach Abstimmung mit Ihnen rechtzeitig erforderliche Dritte wie Rechtsanwälte, Notare etc. ein und sorgt so für eine sachliche, konstruktive, konfliktminimierte Abarbeitung der Prioritäten. Mit seinem fachübergreifenden Know-how steht er Ihnen bei der Entscheidungsfindung und steuerstrategischen Fragen zur Seite.

 

Steuerliche Pflichten nach Todesfällen sind zwar lästig, aber als Steuerberater haben wir den Überblick und können unter Umständen erhebliche Steuervorteile für den Mandanten generieren. Eine Steuererstattung erhöht, eine Nachzahlung reduziert dabei den erbschaftsteuerpflichtigen Wert. – Andreas Hettel, BSHR-Steuerberater, Betriebswirt, Experte für Private Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge –

 

Jetzt Kontakt aufnehmen und Beratungs-Vorteile sichern

Sie kennen uns noch nicht bzw. sind noch kein BSHR-Mandant? Vereinbaren Sie zunächst einen Termin für eine Erstberatung (Dauer 45 Minuten für 249,90 Euro inklusive Mehrwertsteuer).

Sie sind bereits Mandant bei BSHR? Vereinbaren Sie gleich einen Termin für eine Spezialberatung.

Terminvereinbarungen unter Tel. 0 72 43 / 60 56-0 oder senden Sie uns eine E-Mail mit dem Stichwort "Erstberatung Erbfolgebesteuerung".

Gerne beraten wir Sie persönlich und ausführlich zu Ihren Optionen in unserer Kanzlei. Sprechen Sie uns auch an auf individuelle Leistungspakete ohne besondere Kündigung und Kostenrisiko!

 

Ergänzende BSHR-Leistungen zu diesem Thema:

Schenken, erben, vererben, Vermögensnachfolge

Strategische Steuergestaltung & Nachhaltigkeit

Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel

Steuerberatung für Vermieter, Bauherren, Immobilienbesitzer, Grundbesitzer

 


Über BSHR Steuerberater

BSHR wurde 2003 in Ettlingen gegründet und ist eine erfolgreiche, dynamische Kanzlei, geführt von zwei Steuerberatern mit fachübergreifenden Kompetenzfeldern und unterstützt von einem top qualifizierten Team. Wir betreuen gewerbliche, freiberufliche und private Kunden sowie Vereine und NGO in Ettlingen, Karlsruhe, der Region und bundesweit. Unsere Mandanten sollen in BSHR zuverlässige Partner finden, die sie in all ihren steuerlichen Anliegen unterstützen und sie auf ihrem Weg begleiten. In diversen Spezialgebieten und zeitgeistigen Nachhaltigkeitsthemen bieten wir ergänzende Lösungen in komplexen steuerlichen Fragestellungen.


Die Anpassungen bei der Grundbesitzbewertung in Bezug auf die Entrichtung der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer sorgen potenzielle Erben. Auch weil die Freibeträge beim Erbfall unverändert bleiben und somit - je nach Region - eine stark erhöhte Erbschaftssteuerabgabe fällig wird. Basis für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken ist die Immobilienwertermittlungsverordnung, welche an die Entwicklungen in diesem Gebiet angepasst wurde. Auch das Bewertungsgesetz wurde an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung adaptiert.

Für die Berechnung der Erbschaftsteuer wird der aktuelle Verkehrswert der Immobilien zugrunde gelegt. Dieser liegt in den meisten Fällen nun entsprechend höher, weil die Immobilienpreise in den letzten Jahren zumeist deutlich gestiegen sind. Das sorgt in der Folge für eine steigende Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.

Als Mandant von BSHR bekommen Sie im Rahmen einer Spezialberatung einen objektiven, unvoreingenommenen Überblick über Ihre Immobiliensituation in Bezug auf den Nachlass und vor allem auch über die steuerlichen Auswirkungen. [Bildquelle oberes Bild: © Alexandre Zveiger – stock.adobe.com]

Weitere, exklusive Vorteile in der Spezialberatung zur Immobilienbewertung mit Steuerberater Andreas Hettel:

  • objektive Analyse Ihrer Immobilie bis hin zu einem umfassenden Immobilienbestand
  • Sie profitieren von steueroptimierten Lösungsvorschlägen, die allen Beteiligten (Erblassern, potenziellen Erben etc.) mit einschließt.
  • Vorausschauende Beratung für eine optimale strategische Steuergestaltung unter Nachhaltigkeitsaspekten nicht nur in Bezug auf Immobilien & Nachlass, sondern auch zu Vorsorge-, Liquidäts- und Vermögensthemen
  • Top-Expertise plus langjährige Routine in generationenübergreifender Beratungskompetenz
  • Sie erhalten auf Wunsch und bei Bedarf Zugriff auf unser Netzwerk seriöser Vollzeit-Experten.
  • Je nach Beauftragung turnusmäßige Überprüfung Ihrer Entscheidung mit hilfreichen Tipps in Bezug auf sich ändernde Gesetze und Vorschriften sowie mögliche, zukünftige Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

 

Wer heute schon an morgen denkt, kann unter Umständen erhebliche Steuervorteile generieren. Trotz der überarbeiteten Bewertungsverfahren kann eine Immobilie durchaus über Generationen hinweg bewahrt werden. Fragen Sie mich auch nach Spezialberatungen zum Thema Lebzeitige Erbfolgeplanung sowie Schenken, erben, vererben, Vermögensnachfolge.- Steuerberater Andreas Hettel -

[Bildquelle: Familie am Strand © Charles McArthur – pixabay.com / Inhaltslizenz]

 

Ergänzende BSHR-Leistungen zu diesem Thema:

Schenken, erben, vererben, Vermögensnachfolge

Strategische Steuergestaltung & Nachhaltigkeit

Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel

Steuerberatung für Vermieter, Bauherren, Immobilienbesitzer, Grundbesitzer

 


Über BSHR Steuerberater

BSHR wurde 2003 in Ettlingen gegründet und ist eine erfolgreiche, dynamische Kanzlei, geführt von zwei Steuerberatern mit fachübergreifenden Kompetenzfeldern und unterstützt von einem top qualifizierten Team. Wir betreuen gewerbliche, freiberufliche und private Kunden sowie Vereine und NGO in Ettlingen, Karlsruhe, der Region und bundesweit. Unsere Mandanten sollen in BSHR zuverlässige Partner finden, die sie in all ihren steuerlichen Anliegen unterstützen und sie auf ihrem Weg begleiten. In diversen Spezialgebieten und zeitgeistigen Nachhaltigkeitsthemen bieten wir ergänzende Lösungen in komplexen steuerlichen Fragestellungen.


Sie überlegen ein Geld-Geschenk in Form eines Privatkredits innerhalb der Familie? Soviel ist klar: Mit dem Anstieg der Inflation sind parallel die Kreditzinsen gestiegen. Wer Kapital benötigt, muss mit höheren Zinsen rechnen, manche Anschaffung mag in die Zukunft verlagert werden können und/oder müssen. Wird kurzfristig Geld benötigt, sei es, dass unvorhersehbare Situationen eintreten, sei es, dass Immobilienkredite verlängert werden müssen, wird's teuer. Verfügen Verwandte, insbesondere die ältere Generation, über entsprechende Mittel, wird im Familienkreis gerne ausgeholfen. Ebenso kann es sein, dass ein Kind bereits unterstützt wird, bevor die Erbfolge eintritt, dabei aber nicht besser als andere Erben gestellt werden soll. In diesem Fall ist ein Kredit die bessere Lösung als eine Schenkung. Tritt der Erbfall dann ein, muss der Kredit nur noch anteilig an die weiteren Erben bedient werden. Gibt es bspw. zwei Erbberechtigte, reduziert sich die Verbindlichkeit durch die eigene Erbschaft bereits auf die Hälfte.

Auch wichtig: Wieviel darf man überhaupt steuerfrei verschenken (im Sinne von üblichen Gelegenheitsgeschenken) und in welchen Fällen muss Schenkungsteuer entrichtet werden? Gerade wer größere Summen verschenken möchte, sollte dies strategisch angehen, auch vor dem Hintergrund der jeweiligen Freibeträge. Oft können durch optimale Vorausplanung und Gestaltung bei Vermögensübertragungen Steuern vermieden werden.

Das Gewähren eines privaten Kredits beispielsweise zur Sanierung einer Immobilie kann steuerliche Konsequenzen haben

Weiterhin werden private Darlehen vor dem Hintergrund steigender Kreditzinsen an Bedeutung gewinnen. Da hier auf den ersten Blick für den Laien „nichts geschenkt“ wird, vernachlässigt mancher die steuerlichen Konsequenzen. Dies kann zu erheblichen Risiken und Steuernachzahlungen bis hin zu einem Strafverfahren führen. BSHR-Steuerberater Andreas Hettel berät Sie zu den Gestaltungsmöglichkeiten und zeigt Auswege.

Ihre Vorteile in der Spezialberatung mit Steuerberater Andreas Hettel:

  • Vorausschauende Beratung für eine optimale strategische Steuergestaltung unter Nachhaltigkeitsaspekten nicht nur in Bezug auf Immobilien & Nachlass, sondern auch zu Vorsorge-, Liquidäts- und Vermögensthemen
  • Top-Expertise plus langjährige Routine in generationenübergreifender Beratungskompetenz
  • Auf Wunsch: Beratung zum Thema Nachhaltiger, langfristiger & steueroptimierter Vermögensaufbau mit Immobilien und Grundstücken für die Zielgruppe "Junge potenzielle Erben"
  • Auf Wunsch: Beratung zu weiteren, langfristig ausgelegten Versorgungsoptionen für die Familie
  • Sie erhalten auf Wunsch und bei Bedarf Zugriff auf unser Netzwerk seriöser Vollzeit-Experten.
  • Je nach Beauftragung turnusmäßige Überprüfung Ihrer Entscheidung mit hilfreichen Tipps in Bezug auf sich ändernde Gesetze und Vorschriften sowie
    mögliche, zukünftige Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

 

Jetzt Kontakt aufnehmen und viele Beratungs-Vorteile sichern

Sie kennen uns noch nicht bzw. sind noch kein BSHR-Mandant? Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung (Dauer 45 Minuten à 210 Euro zzgl. Mehrwertsteuer) mit einem BSHR-Berater.

Sie sind bereits Mandant bei BSHR? Vereinbaren Sie einen Termin für eine Spezialberatung.

Terminvereinbarungen unter Tel. 0 72 43 / 60 56-0 oder senden Sie eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.mit dem Stichwort "Private Darlehen".

 

Ergänzende BSHR-Leistungen zu diesem Thema:

Schenken, erben, vererben, Vermögensnachfolge

Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel

Steuerberatung für Vermieter, Bauherren, Immobilienbesitzer, Grundbesitzer

Die Immobiliennachfolge: Immobilienvermögen effektiv übertragen, auf Wunsch unter Einbezug von Nachhaltigkeitsaspekten

Die neue Immobilienbewertung und die Auswirkungen auf den Nachlass

 

Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet nicht zwischen analogem und digitalem Nachlass. Demnach ist der digitale Nachlass gleich zu behandeln wie das analoge Erbe. Das bedeutet: Im Erbfall erhalten die Erben auch Zugriff auf Online-Nutzerkonten und digitale Inhalte des Erblassers, sofern dieser das auch so zu Lebzeiten festgelegt hat. Wer das nicht oder anders haben möchte, muss von sich aus aktiv werden. Im Einzelfall kann die Vererbbarkeit von Daten etwa aus gesetzlichen Gründen oder wegen deren höchstpersönlicher Natur ausgeschlossen sein.

Was alles zum Digitalen Nachlass gehört

Die Nutzung von Online-Medien hinterlässt generell einen digitalen Fußabdruck des Erblassers. Der Digitale Nachlass umfasst die Gesamtheit des digitalen Vermögens sowie sämtliche Vertragsbeziehungen des Erblassers mit den jeweiligen Providern. Dazu gehören sämtliche, vom Erblasser angelegte Benutzerkonten, Daten (Texte, Fotos, Videos, Audios) im World Wide Web, in einer Cloud abgelegte Dokumente, auf Speichermedien (Datenträger, USB-Sticks etc.), auf Endgeräten wie dem Desktop-Computer, Laptop oder Tablets zuhause. Ebenso Accounts und deren Verträge bei Providern, Online-Bezahlsystemen, Online-Versandhändlern, Online-Spieldiensten, Online-Vernetzungsplattformen, Online-Wettanbietern, Online-Zeitschriften-Abos, Online-Musik- und Videostreamingdiensten, Online-E-Book-Flatrate-Anbieter, Online-Bankinganbietern und natürlich das ganze Spektrum der Social Media. Auch eventuell bestehende Urheberrechte an Domains, Webseiten, Urheberrechte gehören zum Digitalen Nachlass. Dabei erwirbt der Erbe jedoch kein Eigentumsrecht an den Daten, sondern allenfalls an den durch diese verkörperten Inhalte oder Nutzungsrechte. Letztere können Gegenstand gesonderter Rechte sein. Der Erbe hat in Bezug auf die Vererbbarkeit selbst zu prüfen, wer genau Inhaber dieser Rechte ist.

Fehlender Zugriff auf den digitalen Nachlass ist auch in steuerlicher Hinsicht problematisch

Die Erben stehen nach dem Tod eines Menschen vor der Aufgabe, dessen gesamten Nachlass zu erfassen und treten gleichzeitig in vertragliche Rechtsstellungen bzw. in einen schuldrechtlichen Vertrag ein. Sie müssen laufende Vertragsbeziehungen abwickeln oder Pflichtteilsansprüche gegenüber anderen Erben erfüllen. Oft besitzen weder Erben noch Steuerberater keinerlei Kenntnis darüber, ob auch digitale Vermögenswerte vorhanden sind, kennen die Zugangsdaten zu den jeweiligen Benutzerkonten nicht oder ihnen wird, trotz Vorliegen der Zugangsdaten, der Zugriff durch den Anbieter versagt. Das kann zu erheblichem Mehraufwand bei der Erstellung von Erbschaftsteuererklärung führen.

Spezialfall „Fehlender Zugriff auf Kryptowährung“

Bei einem vorhandenen Bestand an Kryptowährungen gilt der sogenannte „Private Key“ als vererbbares Bezugsobjekt. Nur er sichert dem Erblasser bzw. dessen Erben eine eindeutig zuweisbare Verfügungsgewalt über sein Kryptovermögen in so genannten Wallets. Haben die Erben die Zugangsdaten dieses Schlüssels nicht, kann der Krypto-Bestand als Vermögenswert bzw. digitales Zahlungsmittel verloren sein, da Private Keys nicht wiederhergestellt werden können. Auch in steuerlicher Hinsicht kann das unter Umständen problematisch für Erben werden. Zum Einen, weil der genaue Stand des Kryptovermögens bzw. dessen Wert nicht erfasst werden kann, wodurch die anfallende Erbschaftsteuer nicht berechnet werden kann. Diese unterliegt nämlich dem sogenanten Stichtagsprinzip, also dem exakten Todeszeitpunkt des Erblassers. Zudem kann das für Erben zur Steuerfalle mutieren, wenn etwa nach dem Todeszeitpunkt ein erheblicher Kursverlust eingetreten ist.

Egal, ob als Unternehmer oder Privatperson: bereits zu Lebzeiten vorsorgen

Wer will, dass die Erben oder ggf. ein Testamentsvollstrecker später mal auch Zugriff  auf den digitalen Nachlass bekommen, sollte das schon zu Lebzeiten festlegen. Das gilt insbesondere auch für den Fall der vorübergehenden Geschäftsunfähigkeit durch Krankheit o.ä., den jeden treffen kann, aber speziell innerhalb der Unternehmensnachfolge doppelt wichtig ist. Eine Vollmacht (ob einzeln oder im Rahmen eines umfassenderen Testaments oder Unternehmertestaments) kann regeln, was genau passieren soll, wenn ein Unternehmer oder eine Privatperson durch Krankheit oder Tod seine/ihre Online-Accounts und Daten nicht mehr verwalten kann.

Nur ein paar gängige Tipps zum Thema Digitaler Nachlass

  • Regeln Sie so frühzeitig wie möglich Ihren digitalen Nachlass.
  • Wählen Sie für Ihr digitales Erbe eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem Bevollmächtigten und digitalen Nachlassverwalter.
  • Weihen Sie diese Vertrauensperson ein und erteilen Sie Ihr eine entsprechende Vollmacht.
  • Legen Sie in der Vollmacht fest, was mit Ihren jeweils vorhandenen Endgeräten (Smartphone, Computer, Tablet, Laptop) und den darauf gespeicherten Daten geschehen soll. Auch, was mit in einer Cloud gespeicherten Daten passieren soll.
  • Legen Sie in der Vollmacht fest, dass Ihre Vertrauensperson ggf. noch zu Ihren Lebzeiten handeln soll, wenn Sie z.B. durch Koma oder andere Gründe (vorübergehend) nicht dazu in der Lage sind, sich um Ihre Daten zu kümmern.
  • Legen Sie in der Vollmacht fest, was mit Ihren einzelnen Konten und Daten passieren soll, wenn Sie sich nicht mehr oder auch temporär nicht darum kümmern können (im Fall vorübergehender Geschäftsunfähigkeit) und wer darauf berechtigten Zugriff haben darf.
  • Fertigen Sie eine vollständige Account-Liste mit all Ihren eingerichteten Konten, Benutzernamen und Passworten an. Eventuell ist dafür der Einsatz digitaler Passwort-Manager-Software sinnvoll.
  • Deponieren Sie anschließend die Account-Liste der Benutzerkonten bzw. Passwörter  (z.B.  Papierausdruck, verschlüsselter oder unverschlüsselter USB-Stick) an einem sicheren Ort  (z.B. Bankschließfach, Tresor)
  • Teilen Sie Ihrer Vertrauensperson mit, wo genau Sie Ihre Account-Liste deponiert haben.
  • Halten Sie die Account-Liste stets aktuell: Ergänzen Sie sie ggf. um neu hinzugekommene Accounts und löschen Sie die veralteten.

Auch das Digitale Erbe ist absolut gestaltbar

Die gute Nachricht: Es gibt in digitalen Nachlassfragen sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen einer dezidiert ausgearbeiteten Vermögensnachfolgeregelung. Auch das Digitale Erbe ist, genau wie das analoge, absolut gestaltbar, und die individuellen Wünsche und Bedürfnisse des Betreffenden können berücksichtigt werden. BSHR-Steuerberater Andreas Hettel steht als Fachberater für Unternehmensnachfolge mit seinem fachübergreifenden Know-how in analogen wie auch digitalen Nachlassfragen vom Konzeptentwurf bis hin zum Notar zur Seite.

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Beratung zu sinnvollen Vorkehrungen und Regelungen für den Digitalen Nachlass gehören bei uns zu einer vorausschauenden Nachlassabwicklung für Unternehmen wie auch für private Haushalte. Meine Beratungen zur Unternehmensnachfolge und zur privaten Vermögensnachfolge sind dafür optimal. - Andreas Hettel, Betriebswirt, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) -

 

Ergänzende BSHR-Leistungen zu diesem Thema:

Schenken, erben, vererben, Vermögensnachfolge
Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel

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