Erbfolgeplanung: den Nachlass schon zu Lebzeiten steueroptimal regeln
Kaum eine andere Steuerart bietet so viele Gestaltungsspielräume wie die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer. Am besten wird der Erbfall bereits zu Lebzeiten von dem jeweiligen Erblasser im Rahmen einer so genannten „vorweggenommenen Erbfolgeplanung“ geregelt.
Bei BSHR ist Andreas Hettel ein erfahrener Berater in Erbschaftssteuer-Themen und unterstützt Sie als Erblasser bei der Erbfolgeplanung. Denn: Das deutsche Erbrecht bietet Erblassern wie Ehegatten sowohl mit als auch ohne Kinder, mit oder ohne Berliner Testament zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten in Sachen Nachlass, Nachfolge- und Erbfolgeplanung.
Nur das Pflichtteilsrecht schränkt die Erbfolgeplanung ein
Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht den eigenen Vorstellungen, kann durch ein zuvor steueroptimiert ausgearbeitetes Testament oder Erbvertrag besonders zielführend und geschickt agiert werden. So kann jeder Erblasser selbst bestimmen, wer genau das Vermögen nach seinem Tod erhalten soll. Allein das so genannte Pflichtteilsrecht der nächsten Verwandten kann die Erbfolgeplanung einschränken. Aber auch nach dem Erbfall gibt's noch Optionen: etwa die Ausschlagung der Erbschaft oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen aus steuerlichen Überlegungen. Denn: Eine unzureichende Nachfolgeplanung kann schnell eine existenzbedrohende Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer hervorrufen.
Ohne transparent vorliegende Erbfolgeplanung sind sich die Beteiligten im Erbfall meistens uneins
Erben gleich mehrere Personen, sind Konflikte rund um den Nachlass in den meisten Fällen vorprogrammiert. Viele Beteiligten (potenzielle Erben, Angehörige, Pflichtteilsberechtigte etc.) sind im Erbfall zu berücksichtigen. Wurde vom Erblasser nichts geplant, sind viele erfahrungsgemäß überfordert mit dem Nachlass oder sich darüber uneins, was genau damit passieren soll. Speziell innerhalb einer – selten freiwillig formierten - Erbengemeinschaft oder bei komplexen Vermögensstrukturen tauchen viele Fragen rund um die Erbfolgebesteuerung auf und es kommt in diesem Zug zu unschönen Erbauseinandersetzungen.

Sowohl die Erbschaftsteuer als auch die Pflichtsteilsansprüche können in der Nachfolge-Beratung bereits zu Lebzeiten so gestaltet werden, dass unschöne Erbauseinandersetzungen vermieden und eine maximale Reduzierung der Erbschaftsteuer erreicht werden können. – Andreas Hettel, BSHR-Steuerberater, Betriebswirt, Experte für Private Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge –
Den Nachlass regeln und dabei besser nichts dem Zufall überlassen
Eine lebenszeitige Regelung des Nachlasses zusammen mit einem vorausschauenden Steuerberater macht Sinn, um neben seinem Vermögen auch maximal mögliche Konfliktfreiheit im Erbfall zu verschenken. BSHR-Steuerberater Andreas Hettel kann im Rahmen der Erbschaftssteuer, Schenkungsteuer und Erbfolgeplanung professionell begleiten. Mit seinem fachübergreifenden Know-how steht er Ihnen bei der Entscheidungsfindung und steuerstrategischen Fragen zur Seite und berät unter anderem zu diesen Themen (nur Auswahl):
- Beratung zur steueroptimierten Erbfolgeplanung
- Beratung zur Vermögensnachfolge (Schenken und Erben)
- Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge
- Vorbeugung von späteren Erbauseinandersetzungen
- Steuerliche Spezialberatung von Erben und Erbgemeinschaften in Erbauseinandersetzungen
- Vermögensübergaben/Nachlassregelungen zu Lebzeiten und die sich daraus ergebenden Folgen
- Wie Vermögen in der Familienlinie bleiben kann
- Nachlassregelungen und die sich daraus ergebenden Folgen für die potenziellen Erbe/n
- Umgang mit dem Betriebsvermögen des Erblassers
- Die Immobiliennachfolge: Immobilienvermögen effektiv übertragen
- Auswirkungen und Spielräume bei der Immobilienbewertung auf den Nachlass
- Umgang mit Pflichtteilsansprüchen
- Beschränkte oder unbeschränkte Erbschaftschaftsteuerpflicht (Weltvermögen und EU-Erbrecht mit weitreichenden Folgen für das anzuwendende Recht im Erbfall)
- Analyse bestehender Testamente, Erbverträge, Eheverträge unter steuerlichen Gesichtspunkten (für die Beurteilung rechtlicher Fragestellungen sowie zum Pflichtteilsrecht stehen die Spezialisten aus unserem Netzwerk auf Ihren Wunsch hin gerne zur Verfügung.)
- steueroptimierte Absicherung der Angehörigen (optimale strategische Steuergestaltung in Vorsorge-, Immoblien-, Liquidäts- und Vermögensthemen bzw. steueroptimierte Vermögensübertragungen)
- Richtig schenken: Vorteile und Risiken, Art und Zustand des Vermögens, optimaler Zeitpunkt, Eignung des/der Empfängers, mit oder ohne Belastungen (Vermächtnis, Auflagen, Nießbrauch, Wohnrecht), Rückforderungsrecht als Schutz gegen Verschwendung, Undank, Zahlungsunfähigkeit etc.; Anrechnung auf Pflichtteilsanspruch oder nicht? Zugewinnausgleich etc.
- Finanzielle Absicherung des Ruhestandes bzw. des Vermögensübergebers
- Ist der Nachlass erbfähig? Das heißt: Wie passen die Nachlassgegenstände zu den Erben und deren Lebenseinstellung?

Ältere oder neue Immobilie ist Teil des potenziellen Nachlasses? Trotz der überarbeiteten Bewertungsverfahren kann eine Immobilie durchaus über Generationen hinweg bewahrt werden. – Andreas Hettel, BSHR-Steuerberater, Betriebswirt, Experte für Private Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge –
Ihre Vorteile bei der Begleitung rund um Erbfolgeplanung mit BSHR-Steuerberater Andreas Hettel
- Sie profitieren von steueroptimierten Lösungsvorschlägen und kennen die steuerlichen Auswirkungen
- Auf Wunsch: im Rahmen unserer immobilienbezogenen Steuerberatung objektive Analyse Ihrer Immobilie bis hin zu einem umfassenden Immobilienbestand
- Auf Wunsch: Vorausschauende Beratung für Ihre eigene, weitere, optimale strategische Steuergestaltung (optional unter Nachhaltigkeitsaspekten) in Bezug auf den jeweiligen Nachlass, Immobilien, Liquidäts- und Vermögensthemen
- Top-Expertise plus langjährige Erfahrung in generationenübergreifender Beratungskompetenz
- Auf Wunsch: Zugriff auf unser Netzwerk seriöser Vollzeit-Experten. In der steuerlichen Spezialberatung zu „Erbschaft und Schenkung“ beispielweise arbeiten wir mit ausgewählten Fachanwälten für Erbrecht zusammen.
- Je nach Beauftragung turnusmäßige Überprüfung Ihrer Entscheidung mit Tipps in Bezug auf sich ändernde Gesetze und Vorschriften sowie mögliche, zukünftige Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Ich will aber mehr vom Kuchen... mindestens ein Drittel aller Erbfälle führt zu Streit innerhalb der Familie. Durch eine schon zu Lebzeiten durchdachte Erbfolgeplanung können Vermögensübergeber den Erben neben ihrem rein materiellen Nachlass auch maximal mögliche Konfliktfreiheit nach ihrem Tod schenken. Sozusagen als immaterieller Soft Factor. – Andreas Hettel, BSHR-Steuerberater, Betriebswirt, Experte für Private Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge –
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Ergänzende BSHR-Leistungen zu diesem Thema:
Schenken, erben, vererben, Vermögensnachfolge
Strategische Steuergestaltung & Nachhaltigkeit
Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel
Steuerberatung für Vermieter, Bauherren, Immobilienbesitzer, Grundbesitzer
Über BSHR Steuerberater
BSHR wurde 2003 in Ettlingen gegründet und ist eine erfolgreiche, dynamische Kanzlei, geführt von zwei Steuerberatern mit fachübergreifenden Kompetenzfeldern und unterstützt von einem top qualifizierten Team. Wir betreuen gewerbliche, freiberufliche und private Kunden sowie Vereine und NGO in Ettlingen, Karlsruhe, der Region und bundesweit. Unsere Mandanten sollen in BSHR zuverlässige Partner finden, die sie in all ihren steuerlichen Anliegen unterstützen und sie auf ihrem Weg begleiten. In diversen Spezialgebieten und zeitgeistigen Nachhaltigkeitsthemen bieten wir ergänzende Lösungen in komplexen steuerlichen Fragestellungen.
