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Die Steuererklärungen für Verstorbene und die steuerlichen Pflichten der Erben

Erben klingt erst mal gut. Jedoch übernehmen Erben ab dem Folgetag des Sterbedatums nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern auch dessen Schulden und Verpflichtungen; zu letzteren gehört die Abgabe diverser Steuererklärungen. Nach dem Eintritt eines Sterbefalls denken viele vorrangig an die zu entrichtende Erbschaftssteuer. Aber auch die Einkommensteuererklärung für das Todesjahr ist noch rückwirkend abzugeben; vor allem dann, wenn der Verstorbene selbständig tätig war oder spezielle Einkunftsarten hatte und zur Abgabe lebenszeitig verpflichtet war. Nachzahlungen können fällig sein oder Erstattungen winken. Die Erben sind zudem verpflichtet, Steuerbescheide entgegenzunehmen, bei eventuell auftretenden Sachverhaltsfragen aufklärend mitzuwirken, Betriebsprüfungen für Zeiträume vor dem Erbfall zu dulden und Steuerschulden des Verstorbenen zu begleichen.

 

Bei der Einkommensteuer spielt die Art der Einkünfte und der Erklärung eine Rolle

Komplexer Erbfall, mehrere Beteiligte, lästige Steuerpflichten oder Wer, was, wo, wie, wann?

Typische verwalterische, bürokratische Nachlassfragen nach Todesfällen

BSHR-Steuerberater Andreas Hettel berät im Rahmen der steuerlichen Pflichten Hinterbliebener zu diesen Themen

Ihre Vorteile bei der Begleitung rund um Erbfolgebesteuerung mit BSHR-Steuerberater Andreas Hettel

 

Bei der Einkommensteuer spielt die Art der Einkünfte und der Erklärung eine Rolle

Hat der Verstorbene seine Einkommensteuer als Pflichterklärung oder freiwillige Erklärung abgegeben? Hat er diese zu Lebnzeiten generell selbst erledigt, war er bereits steuerbefreit, nutzte er als Angestellter das Elster Online Portal oder die Dienstleistungen eines Lohnsteuerhilfevereins (die bei bestimmten Einkunftsarten und ab bestimmten Kapitalertragshöhen keine Beratungsbefugnis laut Steuerberatungsgesetz haben) oder war er Mandant bei einem Steuerberater? Erzielte der Verstorbene etwa

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus seinem Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus seiner selbständigen Tätigkeit
  • umsatzsteuerpflichtige Einkünfte (Mieteinnahmen, Pachteinahmen o.ä.)

werden Steuererklärungen komplexer. In diesen Fällen macht ein Steuerberater Sinn, um nicht aus Unwissenheit und/oder Zeitmangel Geld an den Staat zu verschenken. BSHR-Steuerberater Andreas Hettel kann Hinterbliebene und weitere Beteiligte im Rahmen einer Nachlassabwicklung im Erbfall entlasten und professionell begleiten.

 

Das Finanzamt kann bis zu vier Jahre rückwirkend Einkommensteuer plus Zinsen zurückverlangen. Liegt Steuerhinterziehung vor, ist die Frist für Nachforderungen allerdings wesentlich länger. – Andreas Hettel, BSHR-Steuerberater, Betriebswirt, Experte für Private Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge –

 

Komplexer Erbfall, mehrere Beteiligte, lästige Steuerpflichten oder Wer, was, wo, wie, wann?

Erben gleich mehrere Personen, sind Konflikte rund um den Nachlass in den meisten Fällen vorprogrammiert. Viele der Beteiligten (potenzielle Erben, Angehörige, Pflichtteilsberechtigte etc.) sind im Erbfall überfordert mit dem Nachlass oder sich darüber uneins, was genau damit passieren soll. Speziell innerhalb einer Erbengemeinschaft oder bei komplexen Vermögensstrukturen tauchen viele Fragen auf, und wichtige Entscheidungen müssen zudem einstimmig getroffen werden. Da fehlt es meist an Know-how, klarer Priorisierung und zielgerichteter Koordination der einzelnen Steuer-To-Dos. Erfahrungsgemäß gibt es on top oft Verständigungsschwierigkeiten untereinander. Zudem: Viele Erben können sich im Erbfall aus Zeitmangel, krankheitsbedingt, altersbedingt (gebrechliche oder minderjährige Personen) oder weil sie weit weg vom Geschehen wohnen, gar nicht um Nachlasspflichten kümmern.

 

Typische verwalterische, bürokratische Nachlassfragen nach einem Todesfall

Potenzielle Alleinerben wie auch Erbengemeinschaften stellen sich nach einem Todesfall viele Fragen in Sachen Erbfolgebesteuerung und darüber hinaus:

  • Was ist am Dringendsten und wer behält den Überblick über alle einzuhaltenden Abgabefristen (drohende Verspätungszuschläge etc.)?
  • Ist die Erbfolge bereits eindeutig geklärt (Erbschein, Testament, Gesetzliche Erbfolge)?
  • Wer kümmert sich zeitnah um die fälligen Steuererklärungen? Entrichtung der Erbschaft- und Schenkungsteuer, also Erbschaftsteuererklärung oder Schenkungssteuererklärung, Einkommensteuererklärung ggf. noch Grunderwerbsteuer?
  • Ist die Einkommensteuer des Verstorbenen als Pflichterklärung oder freiwillige Erklärung abzugeben?
  • Wer korrespondiert mit dem Nachlassgericht?
  • Wer zieht noch fällige Forderungen ein?
  • Wer begleicht restliche Verbindlichkeiten?
  • Wer klärt bestehende private und/oder geschäftliche Vertragsbeziehungen?
  • Wer kümmert sich um die Umschreibung von Konten und Grundstücken?
  • Wer innerhalb einer Erbengemeinschaft soll gegenüber dem Finanzamt handeln?
  • Soll der Immobilienbestand oder das bislang ertragreiche Familienunternehmen liquidiert werden oder nicht?
  • Wer leitet ggf. die Haushaltsauflösung ein und protokolliert die Wertgegenstände?
  • Wie kann eine Erbengemeinschaft optimal aufgelöst bzw. beendet werden?

 

Viele Gespräche an einem runden Tisch mit sich anschließenden „Denkpausen“ konnte ich auch in privaten Erbschaftsangelegenheiten in der Vergangenheit zu guten Ergebnissen führen. Meine Funktion ist dabei eher die eines Moderators. – Andreas Hettel, BSHR-Steuerberater, Betriebswirt, Experte für Private Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge –

 

BSHR-Steuerberater Andreas Hettel berät im Rahmen der steuerlichen Pflichten Hinterbliebener zu diesen Themen

  • Erstellung von steueroptimierten Erbschaftsteuererklärungen
  • Nachlassregelungen und die sich daraus ergebenden Folgen für Sie als Erbe/n
  • Umgang mit dem Betriebsvermögen des Erblassers
  • Auswirkungen und Spielräume bei der Immobilienbewertung auf den Nachlass
  • Immobilie geerbt? Lieber behalten & selbst einziehen, behalten & vermieten oder verkaufen?
  • Müssen Miterben ausgezahlt werden?
  • Erstellung eines kompetenten Gutachtens mit Verkehrswertermittlung nach § 184 BauGB als Basis für weitere Entscheidungen
  • Wie Sie erforderliche Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen jetzt steueroptimal planen
  • Beschränkte oder unbeschränkte Erbschaftschaftsteuerpflicht (Weltvermögen und EU-Erbrecht mit weitreichenden Folgen für das anzuwendende Recht im Erbfall)
  • Ihre Optionen bei der Bewertung von Gegenständen des Nachlasses bzw. der Vermögensübergabe
  • Einkommensteuerveranlagung des überlebenden Ehegatten im Jahr des Todes und danach sinnvoll?
  • Hatte der Verstorbene Konten und Zinseinnahmen aus dem Ausland? Legalisierung von Auslandsvermögen (Berichtigung von Steuererklärungen, Selbstanzeige)?
  • Hilfestellung bei behördlichen Aufgaben und Erledigungen
  • Analyse bestehender Testamente, Erbverträge, Eheverträge unter steuerlichen Gesichtspunkten (für die Beurteilung rechtlicher Fragestellungen sowie zum Pflichtteilsrecht stehen die Spezialisten aus unserem Netzwerk auf Ihren Wunsch hin gerne zur Verfügung.)

Wenn eine ältere Immobilie Teil des potenziellen Nachlasses ist, geht es für die Hinterbliebenen oft um die Frage: Investieren + zukunftsfähig sanieren oder zeitnah verkaufen? Profitieren Sie  von der Expertise von BSHR Steuerberater Andreas Hettel, zum Beispiel in der Spezialberatung Steueroptimal agieren bei Sanierungen.

 

Ihre Vorteile bei der Begleitung rund um Erbfolgebesteuerung mit BSHR-Steuerberater Andreas Hettel

  • Sie profitieren von steueroptimierten Lösungsvorschlägen und kennen die steuerlichen Auswirkungen
  • Auf Wunsch: im Rahmen unserer immobilienbezogenen Steuerberatung objektive Analyse Ihrer Immobilie bis hin zu einem umfassenden Immobilienbestand
  • Auf Wunsch: Vorausschauende Beratung für Ihre eigene, weitere, optimale strategische Steuergestaltung (optional unter Nachhaltigkeitsaspekten) in Bezug auf den jeweiligen Nachlass, Immobilien, Liquidäts- und Vermögensthemen
  • Top-Expertise plus langjährige Erfahrung in generationenübergreifender Beratungskompetenz
  • Sie erhalten auf Wunsch und bei Bedarf Zugriff auf unser Netzwerk seriöser Vollzeit-Experten.
  • Je nach Beauftragung turnusmäßige Überprüfung Ihrer Entscheidung mit Tipps in Bezug auf sich ändernde Gesetze und Vorschriften sowie mögliche, zukünftige Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.
  • Speziell für Erbengemeinschaften mit Koordinationsbedarf: Andreas Hettel holt alle Beteiligten an einen Tisch, analysiert die nötigen To Dos, bezieht nach Abstimmung mit Ihnen rechtzeitig erforderliche Dritte wie Rechtsanwälte, Notare etc. ein und sorgt so für eine sachliche, konstruktive, konfliktminimierte Abarbeitung der Prioritäten. Mit seinem fachübergreifenden Know-how steht er Ihnen bei der Entscheidungsfindung und steuerstrategischen Fragen zur Seite.

 

Steuerliche Pflichten nach Todesfällen sind zwar lästig, aber als Steuerberater haben wir den Überblick und können unter Umständen erhebliche Steuervorteile für den Mandanten generieren. Eine Steuererstattung erhöht, eine Nachzahlung reduziert dabei den erbschaftsteuerpflichtigen Wert. – Andreas Hettel, BSHR-Steuerberater, Betriebswirt, Experte für Private Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge –

 

Jetzt Kontakt aufnehmen und Beratungs-Vorteile sichern

Sie kennen uns noch nicht bzw. sind noch kein BSHR-Mandant? Vereinbaren Sie zunächst einen Termin für eine Erstberatung (Dauer 45 Minuten für 249,90 Euro inklusive Mehrwertsteuer).

Sie sind bereits Mandant bei BSHR? Vereinbaren Sie gleich einen Termin für eine Spezialberatung.

Terminvereinbarungen unter Tel. 0 72 43 / 60 56-0 oder senden Sie uns eine E-Mail mit dem Stichwort "Erstberatung Erbfolgebesteuerung".

Gerne beraten wir Sie persönlich und ausführlich zu Ihren Optionen in unserer Kanzlei. Sprechen Sie uns auch an auf individuelle Leistungspakete ohne besondere Kündigung und Kostenrisiko!

 

Ergänzende BSHR-Leistungen zu diesem Thema:

Schenken, erben, vererben, Vermögensnachfolge

Strategische Steuergestaltung & Nachhaltigkeit

Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel

Steuerberatung für Vermieter, Bauherren, Immobilienbesitzer, Grundbesitzer

 


Über BSHR Steuerberater

BSHR wurde 2003 in Ettlingen gegründet und ist eine erfolgreiche, dynamische Kanzlei, geführt von zwei Steuerberatern mit fachübergreifenden Kompetenzfeldern und unterstützt von einem top qualifizierten Team. Wir betreuen gewerbliche, freiberufliche und private Kunden sowie Vereine und NGO in Ettlingen, Karlsruhe, der Region und bundesweit. Unsere Mandanten sollen in BSHR zuverlässige Partner finden, die sie in all ihren steuerlichen Anliegen unterstützen und sie auf ihrem Weg begleiten. In diversen Spezialgebieten und zeitgeistigen Nachhaltigkeitsthemen bieten wir ergänzende Lösungen in komplexen steuerlichen Fragestellungen.


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