Zum Hauptinhalt springen

Bei der Übergabe von Vermögen innerhalb von Familien zeigt sich: Die Next Generation tickt anders, und das stellt die Übergeber wie Empfänger oftmals vor große Herausforderungen. Steuerberater Andreas Hettel ist bei BSHR Spezialist für Vermögensnachfolge und berichtet nachfolgend aus seiner langjährigen Praxis zu diesem heiklen Thema.


Was ist das Grundsätzliche, was Sie im Rahmen von Vermögensübergaben in Ihrer Tätigkeit beobachten können?

Hettel: Es stimmt für mich: Millennials und die Generation Y ticken definitiv anders als ihre Eltern – auch in Finanzdingen. Dies sorgt für Brennstoff bei der Übergabe von Vermögen von einer auf die nächste Generation. Die unterschiedlichen Denke der beteiligten Generationen zeigt sich brisant und eindeutig. Dann werden meist Dritte wie ich an den Tisch geholt.


Millenials, Generation Y, hä? Können Sie das noch erklären?

Hettel: Die jüngeren Generationen sind in der Marketingsprache die Millennials, also die Jahrgänge 1981 bis 1996 und die Generation Z sind die Jahrgänge 1997 bis 2010.


Wie sehen Sie als Steuerberater das weiterhin stark umworbene Thema „Generationenberatung“?

Hettel: Ich denke dabei vor allem an generationenübergreifenden Dialog. Frühzeitig und offener in der Familie über das vorhandene Vermögen sprechen ist ein guter Ansatz. Aber glauben Sie mir: Es ist eine echte Sache, wenn zwei oder drei Generationen zusammen an einen Tisch sitzen und das Thema Vermögensübergabe und weitere Vermögensgestaltung sachlich besprechen wollen. Da wird meiner Erfahrung nach relativ schnell gemauert und es tun sich einige Abgründe auf.


Was genau besprechen Sie mit den Beteiligten am Tisch?

Hettel: Bei der zukünftigen Verwaltung eines bestehenden Vermögens gibt es eigentlich meiner Erfahrung nach IMMER unterschiedliche Ansichten zwischen den Generationen. Die jüngeren hinterfragen oftmals die Anlageentscheidungen ihrer Eltern. Viele unter ihnen sind bei Vermögensanlagen idealistischer eingestellt, wollen mit einem ihnen überlassenen, zukünftigen Vermächtnis auch etwas Gutes in der Gesellschaft bewirken. Sie haben mehr ökologisches und soziales Bewusstsein und sind deshalb eher an nachhaltigen Themen bzw. Anlagen interessiert.


Was geben Sie Ihren Mandanten in derartigen Beratungen mit nach Hause?

Hettel: Auch oder gerade bei der planvollen Übergabe von Vermögenswerten ist Respekt und Toleranz nötig. Die beteiligten Generationen müssen sich erst mal in Ruhe auf die Definition von gemeinsamen Familienwerte einigen. Auch in Vermögensübergabefragen gilt es, Klarheit darüber zu erlangen, was die Familie mit dem Vermögen überhaupt erreichen will und welche Risiken damit eventuell verbunden sind. Darüber sind sich einige nicht wirklich klar. Da komme ich auch ins Spiel mit Strategischer Steuergestaltung und ob es noch nicht in Betracht gezogene Optimierungsmöglichkeiten im Übergabeprozesss gibt.


Welche Problematiken beobachten Sie in Ihren Beratungen?

Hettel: Erben bedeutet für die potenziellen Nachkommen in einer wohlhabenden Familien zwar zuallererst die Aussicht auf Freiheit, kann aber auch, je nach der Konstallation, eine Last sein. Oft verfügen die jüngeren Generationen nicht über genug oder überhaupt keine finanzielle Kompetenz und sie werden von den Erblassern auch nicht dazu angehalten, schrittweise da reinzuwachsen. Das Thema Geld ist und bleibt oft ein Tabu in Familien. Deshalb gestalten sich nicht nur Unternehmens- sondern eben auch Vermögensübergabenprozesse oft holprig. Das könnte man durch frühzeitigen, offenen Dialog zum Thema Geld vermeiden, aber viele Vermögende scheuen das. Oft ist auch viel Misstrauen im Spiel. Und manche Elternteile unterstellen leider ihren Kindern, dass sie nicht viel draufhaben, was meiner Erfahrung nach selten stimmt. Die jungen Leute haben einfach nur andere Ideen und Visionen. Das macht sie in meinen Augen nicht schlechter als ihre Eltern.

 

Wenn alle beteiligten Generationen an einem Strang ziehen, können bei einer Vermögensübergabe erhebliche Steuervorteile rausspringen. Und das Vermögen kann über Generationen hinweg bewahrt werden. Ohne Streit ums Erbe. Meine Beratungen zur privaten Vermögensnachfolge sind dafür optimal. - Steuerberater Andreas Hettel -

 

Profitieren Sie als BSHR-Mandant von exklusiven Vorteilen in der Vermögensnachfolgeberatung bzw. Vermögensübergabeberatung mit Steuerberater Andreas Hettel:

  • neutrale Beratung sowohl für Privatmandanten wie auch als Inhaber/Gesellschafter eines Unternehmens, zum Beispiel im Thema Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel
  • steueroptimierte Lösungsvorschläge, die allen Beteiligten (potenziellen Erben, Geschäftspartnern etc.) zugute kommen und dabei Ihre jeweilige Priorisierung, Wünsche und Ziele berücksichtigen
  • vorausschauende Beratung für eine optimale strategische Steuergestaltung in Liquidäts- und Vermögensthemen
  • Top-Expertise plus langjährige Routine in generationenübergreifender Beratungskompetenz
  • Sie erhalten auf Wunsch und bei Bedarf Zugriff auf unser Netzwerk seriöser Vollzeit-Experten.
  • Je nach Beauftragung turnusmäßige Überprüfung Ihrer Entscheidung mit hilfreichen Tipps in Bezug auf sich ändernde Gesetze und Vorschriften sowie
    mögliche, zukünftige Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

 

Ergänzende BSHR-Leistungen zu diesem Thema sowie in der generationenübergreifenden Vermögensübergabeberatung:

Schenken, erben, vererben, Vermögensnachfolge

Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel

Steuerberatung für Vermieter, Bauherren, Immobilienbesitzer, Grundbesitzer

https://www.bshr.de/images/team/generationen_beratung.jpg

 

Kaum eine andere Steuerart bietet so viele Gestaltungsspielräume wie die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer. Am besten wird der Erbfall bereits zu Lebzeiten von dem jeweiligen Erblasser im Rahmen einer so genannten „vorweggenommenen Erbfolgeplanung“ geregelt.

Bei BSHR ist Andreas Hettel ein erfahrener Berater in Erbschaftssteuer-Themen und unterstützt Sie als Erblasser bei der steueroptimierten und rechtssicheren Erbfolgeplanung. Denn: Das deutsche Erbrecht bietet Erblassern wie Ehegatten sowohl mit als auch ohne Kinder, mit oder ohne Berliner Testament zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten in Sachen Nachlass, Nachfolge- und Erbfolgeplanung.

Nur das Pflichtteilsrecht schränkt die Erbfolgeplanung ein

Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht den eigenen Vorstellungen, kann durch ein zuvor steueroptimiert ausgearbeitetes Testament oder Erbvertrag besonders zielführend und geschickt agiert werden. So kann jeder Erblasser selbst bestimmen, wer genau das Vermögen nach seinem Tod erhalten soll. Allein das so genannte Pflichtteilsrecht der nächsten Verwandten kann die Erbfolgeplanung einschränken. Aber auch nach dem Erbfall gibt's noch Optionen: etwa die Ausschlagung der Erbschaft oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen aus steuerlichen Überlegungen. Denn: Eine unzureichende Nachfolgeplanung kann schnell eine existenzbedrohende Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer hervorrufen.

Ohne transparent vorliegende Erbfolgeplanung sind sich die Beteiligten im Erbfall meistens uneins

Erben gleich mehrere Personen, sind Konflikte rund um den Nachlass in den meisten Fällen vorprogrammiert. Viele Beteiligten (potenzielle Erben, Angehörige, Pflichtteilsberechtigte etc.) sind im Erbfall zu berücksichtigen. Wurde vom Erblasser nichts geplant, sind viele erfahrungsgemäß überfordert mit dem Nachlass oder sich darüber uneins, was genau damit passieren soll. Speziell innerhalb einer – selten freiwillig formierten - Erbengemeinschaft oder bei komplexen Vermögensstrukturen tauchen viele Fragen rund um die Erbfolgebesteuerung auf und es kommt in diesem Zug zu unschönen Erbauseinandersetzungen.

 

Sowohl die Erbschaftsteuer als auch die Pflichtsteilsansprüche können in der Nachfolge-Beratung bereits zu Lebzeiten so gestaltet werden, dass unschöne Erbauseinandersetzungen vermieden und eine maximale Reduzierung der Erbschaftsteuer erreicht werden können. – Andreas Hettel, BSHR-Steuerberater, Betriebswirt, Experte für Private Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge –

 

Erbstreit nein danke: den Nachlass regeln und dabei besser nichts dem Zufall überlassen

Eine lebenszeitige Regelung des Nachlasses zusammen mit einem vorausschauenden Steuerberater macht Sinn, um neben seinem Vermögen auch maximal mögliche Konfliktfreiheit im Erbfall zu verschenken. BSHR-Steuerberater Andreas Hettel kann im Rahmen der Erbschaftssteuer, Schenkungsteuer und Erbfolgeplanung professionell begleiten. Mit seinem fachübergreifenden Know-how steht er Ihnen bei der Entscheidungsfindung und steuerstrategischen Fragen zur Seite und berät unter anderem zu diesen Themen (nur Auswahl):

  • Beratung zur steueroptimierten Erbfolgeplanung
  • Beratung zur Vermögensnachfolge (Schenken und Erben)
  • Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge
  • Vorbeugung von späteren Erbauseinandersetzungen
  • Steuerliche Spezialberatung von Erben und Erbgemeinschaften in Erbauseinandersetzungen
  • Vermögensübergaben/Nachlassregelungen zu Lebzeiten und die sich daraus ergebenden Folgen
  • Wie Vermögen in der Familienlinie bleiben kann
  • Nachlassregelungen und die sich daraus ergebenden Folgen für die potenziellen Erbe/n
  • Umgang mit dem Betriebsvermögen des Erblassers
  • Die Immobiliennachfolge: Immobilienvermögen effektiv übertragen
  • Auswirkungen und Spielräume bei der Immobilienbewertung auf den Nachlass
  • Umgang mit Pflichtteilsansprüchen
  • Beschränkte oder unbeschränkte Erbschaftschaftsteuerpflicht (Weltvermögen und EU-Erbrecht mit weitreichenden Folgen für das anzuwendende Recht im Erbfall)
  • Analyse bestehender Testamente, Erbverträge, Eheverträge unter steuerlichen Gesichtspunkten (für die Beurteilung rechtlicher Fragestellungen sowie zum Pflichtteilsrecht stehen die Spezialisten aus unserem Netzwerk auf Ihren Wunsch hin gerne zur Verfügung.)
  • steueroptimierte Absicherung der Angehörigen (optimale strategische Steuergestaltung in Vorsorge-, Immoblien-, Liquidäts- und Vermögensthemen bzw. steueroptimierte Vermögensübertragungen)
  • Richtig schenken: Vorteile und Risiken, Art und Zustand des Vermögens, optimaler Zeitpunkt, Eignung des/der Empfängers, mit oder ohne Belastungen (Vermächtnis, Auflagen, Nießbrauch, Wohnrecht), Rückforderungsrecht als Schutz gegen Verschwendung, Undank, Zahlungsunfähigkeit etc.; Anrechnung auf Pflichtteilsanspruch oder nicht? Zugewinnausgleich etc.
  • Finanzielle Absicherung des Ruhestandes bzw. des Vermögensübergebers
  • Ist der Nachlass erbfähig? Das heißt: Wie passen die Nachlassgegenstände zu den Erben und deren Lebenseinstellung?

Ältere oder neue Immobilie ist Teil des potenziellen Nachlasses? Trotz der überarbeiteten Bewertungsverfahren kann eine Immobilie durchaus über Generationen hinweg bewahrt werden. – Andreas Hettel, BSHR-Steuerberater, Betriebswirt, Experte für Private Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge –

 

Ihre Vorteile bei der Begleitung rund um Erbfolgeplanung mit BSHR-Steuerberater Andreas Hettel

  • Sie profitieren von steueroptimierten Lösungsvorschlägen und kennen die steuerlichen Auswirkungen
  • Auf Wunsch: im Rahmen unserer immobilienbezogenen Steuerberatung objektive Analyse Ihrer Immobilie bis hin zu einem umfassenden Immobilienbestand
  • Auf Wunsch: Vorausschauende Beratung für Ihre eigene, weitere, optimale strategische Steuergestaltung (optional unter Nachhaltigkeitsaspekten) in Bezug auf den jeweiligen Nachlass, Immobilien, Liquidäts- und Vermögensthemen
  • Top-Expertise plus langjährige Erfahrung in generationenübergreifender Beratungskompetenz
  • Auf Wunsch: Zugriff auf unser Netzwerk seriöser Vollzeit-Experten. In der steuerlichen Spezialberatung zu „Erbschaft und Schenkung“ beispielweise arbeiten wir mit ausgewählten Fachanwälten für Erbrecht zusammen.
  • Je nach Beauftragung turnusmäßige Überprüfung Ihrer Entscheidung mit Tipps in Bezug auf sich ändernde Gesetze und Vorschriften sowie mögliche, zukünftige Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

 

Ich will aber mehr vom Kuchen... mindestens ein Drittel aller Erbfälle führt zu Streit innerhalb der Familie. Durch eine schon zu Lebzeiten durchdachte Erbfolgeplanung können Vermögensübergeber den Erben neben ihrem rein materiellen Nachlass auch maximal mögliche Konfliktfreiheit nach ihrem Tod schenken. Sozusagen als immaterieller Soft Factor. – Andreas Hettel, BSHR-Steuerberater, Betriebswirt, Experte für Private Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge –

 

Jetzt Kontakt aufnehmen und Beratungs-Vorteile sichern

Sie kennen uns noch nicht bzw. sind noch kein BSHR-Mandant? Vereinbaren Sie zunächst einen Termin für eine Erstberatung (Dauer 45 Minuten für 249,90 Euro inklusive Mehrwertsteuer).

Sie sind bereits Mandant bei BSHR? Vereinbaren Sie gleich einen Termin für eine Spezialberatung.

Terminvereinbarungen unter Tel. 0 72 43 / 60 56-0 oder senden Sie uns eine E-Mail mit dem Stichwort "Erbfolgeplanung".

Gerne beraten wir Sie persönlich und ausführlich zu Ihren Optionen in unserer Kanzlei. Sprechen Sie uns auch an auf individuelle Leistungspakete ohne besondere Kündigung und Kostenrisiko!

 

Ergänzende BSHR-Leistungen zu diesem Thema:

Schenken, erben, vererben, Vermögensnachfolge

Strategische Steuergestaltung & Nachhaltigkeit

Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel

Steuerberatung für Vermieter, Bauherren, Immobilienbesitzer, Grundbesitzer

 


Über BSHR Steuerberater

BSHR wurde 2003 in Ettlingen gegründet und ist eine erfolgreiche, dynamische Kanzlei, geführt von zwei Steuerberatern mit fachübergreifenden Kompetenzfeldern und unterstützt von einem top qualifizierten Team. Wir betreuen gewerbliche, freiberufliche und private Kunden sowie Vereine und NGO in Ettlingen, Karlsruhe, der Region und bundesweit. Unsere Mandanten sollen in BSHR zuverlässige Partner finden, die sie in all ihren steuerlichen Anliegen unterstützen und sie auf ihrem Weg begleiten. In diversen Spezialgebieten und zeitgeistigen Nachhaltigkeitsthemen bieten wir ergänzende Lösungen in komplexen steuerlichen Fragestellungen.


 

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

CookieHint and Consent by reDim GmbH