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20 Jahre BSHR in 2023: ein Update aus Sicht der drei BSHR-Steuerberater

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2023 feiert die Kanzlei der BSHR Steuerberater ihr 20-jähriges Jubiläum und will weiterhin unter anderem mit der Kombination von klassisch-steuerlichen & betriebswirtschaftlichen Leistungen punkten.

Spezialgebiete & Nachhaltigkeitsthemen als wichtige, zeitgeistige Ergänzung

Wir drei waren uns untereinander schon immer darin einig, dass jeder sich nur auf das konzentriert, was er richtig gut kann und was ihn brennend interessiert. Alles andere sollen diejenigen machen, welche viel mehr davon verstehen. Das hat sich für uns die letzten 20 Jahre bewährt. Auch der Service, der Mandantschaft Beratungsleistungen als Komplettlösung oder einzeln frei kombinierbar anzubieten. Einfach zu buchen, praxisorientiert, zeitgeistig und je nach aktueller Anforderung. Auch die seither erweiterte Anzahl der Spezialgebiete, darunter auch vorausschauende Nachhaltigkeitsthemen, hat uns rückblickend zu einer modernen, dynamisch  agierenden, etablierten Kanzlei in Ettlingen, Karlsruhe, der Region und auch bundesweit gemacht.

Krisenfestere, interne Prozesse durch Digitalisierung

Im Krisenmodus gilt es als Entscheider einer Steuerkanzlei, wie auch bei anderen Unternehmen, immer viele Fragen zu klären. Können wir schnell genug funktionsfähige Remote-Arbeitsplätze bei unseren Mitarbeitern einrichten, auch bei solchen, die bisher keine Home-Office-User waren? Wie managen wir das Rollout unserer Collaboration-Tools? Wie machen wir unsere wichtigsten Kernanwendungen im Backoffice zugänglich? Wie halten wir unsere Performance konsequent und dabei sicher aufrecht?

Der Push in Sachen Remote Work und Homeoffice der letzten beiden Jahre hat uns darin bestätigt, dass wir darauf geachtet haben, unsere Beschäftigten digital zu befähigen und fit zu halten. Das ist essenziell. Die digitale Transformation bietet für Mandanten, die das wollen, in der Zusammenarbeit mit uns als Steuerberater große Chancen. Viele Themen können schneller bearbeitet, Synergien besser genutzt und die Kostenentwicklung im Griff gehalten werden.

Gute Erfahrungen mit Vorab-Terminabsprachen

Mit und für unsere/n Mandanten konnten wir bislang und können auch zukünftig den laufenden Geschäftsbetrieb mit allen gewohnten Dienstleistungen voll digital abbilden. Jedenfalls mit denjenigen Mandanten, die das gerne wollen bzw. selbst gerne praktizieren. So machen wir durchweg gute Erfahrungen mit Vorab-Terminabsprachen, in der Mandantenbetreuung mit Hilfe digitaler Instrumente, ob nun per Telefon, Videoanruf, E-Mail und cloudbasierten Lösungen.

Für den Fall, dass der Kanzleibetrieb vorübergehend geschlossen wird, haben wir einen dezidierten Notfallplan erstellt. Alle Mitarbeiter können, ausgestattet mit betriebseigenen Laptops, von zu Hause aus problemlos arbeiten. Auf jeden Fall werden wir die Digitalisierung weiter vorantreiben, um uns und unsere Prozesse auch in Zukunft noch krisenfester zu machen. Und spätestens durch unseren Umzug 2021 in hochmoderne Räumlichkeiten haben wir uns als Steuerberater-Kanzlei maximal zukunftsfähig aufgestellt.

Wir müssen untereinander immer auf einem Know-how Level sein

In einem Krisenmodus sind auch bei uns interne Anpassungen nötig, damit das Teamgefüge – egal, ob Arbeitsplatz Kanzlei oder Homeoffice – erhalten bleibt. Die einzelnen Teammitglieder kommunizieren bei uns untereinander per Mail. In der eigens eingerichteten Kanzlei-Messenger-Gruppe gibt es interne Informationen und News zu aktuellen Regelungen. Es ist unabdingbar, dass wir uns gegenseitig auf dem Laufenden halten, damit wir alle auf einem einheitlichen Know-how-Level arbeiten und dieses den Mandanten kommunizieren. In unserer Kanzlei arbeiten auch Mütter, die dann arbeiten können, wann es zeitlich für sie am besten passt. Sie können Überstunden abbauen und Minusstunden machen. Das bedeutet intern, dass wir im Krisenmodus zum Beispiel die Kernarbeitszeiten aussetzen müssen.

Steuerberater und Krisenmanager mit Problemlösungskompetenz

Viele von Bund und Ländern getroffene Verfügungen der letzten Zeit haben ständig neue, drängende Fragestellungen produziert. Viele Betriebe haben Einbußen durch Lücken innerhalb ihrer Lieferkette und natürlich in Bezug auf die gestiegenen Energiekosten. Unseren Mandanten wollen wir weiterhin zeigen, dass wir mitdenken, dass wir über den Tellerrand aktueller Problematiken hinausschauen, dass wir sie unterstützen und dass sie uns vertrauen können.

Die digitale Transformation geht weiter

Für uns hier steht fest: Die digitale Transformation in Unternehmen wird sich weiter beschleunigen. Digitale Dienstleistungen, Kundenkommunikationskanäle bis hin zu verpflichtendem E-Invoicing werden zukünftig verstärkt zum Einsatz kommen. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht ja unter der Rubrik „Bekämpfung Steuerhinterziehung und Steuergestaltung“ die zügige Einführung eines bundesweiten elektronischen Systems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen vor. Erklärtes Ziel: Die Betrugsanfälligkeit unseres Mehrwertsteuersystems erheblich zu senken. Gleichzeitig soll die Schnittstelle zwischen Verwaltung und Betrieben modernisiert sowie endlich spürbar entbürokratisiert und sich auf EU-Ebene für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem eingesetzt werden. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat hierzu ein Diskussionspapier verfasst, welches Leitlinien zur bundeseinheitlichen Einführung und die mögliche Ausgestaltung aufzeigt. Diesbezüglich ist auch unsere Erfahrung als schon länger digital aufgestellte Kanzlei-Inhaber gefragt.


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"Die Art und Weise, wie wir als Steuerkanzlei vorausschauend Weichen gestellt haben, Prozesse digital abbilden, mit Mandanten kommunizieren und dabei das Daily Business verlässlich am Laufen halten, kristallisiert sich für uns zu einem großen Wettbewerbsvorteil heraus. Die allseits angestrebten Future Workplace-Modelle konnten ich und meine beiden Kollegen vollumfänglich, flexibel, problemlos und vor allem erfolgreich umsetzen! All das sollte uns hier in der Kanzlei sowie unserer Mandantschaft doch viel Vertrauen für etwaige Krisen der Zukunft geben."

- BSHR-Steuerberater Andreas Hettel -
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Auch in der aktuellen Saison kommen für das Programm von Kultur live exzellente Künstlerinnen und Künstler nach Ettlingen. Ob Kabarett, Musik mit Hautnah-Gefühl, Tanzbares verschiedener Genres, Theater oder Musicalvergnügen für Kinder - für jeden Geschmack ist etwas dabei. Informationen zum Programm gibt es beim Kultur- und Sportamt der Stadt Ettlingen. BSHR ist wieder mit einer Anzeige ein Teil des aktuellen Kultur live-Programmhefts. Besucher und Gäste der durchweg hochkarätigen Veranstaltungen sollen maximal entspannt Kultur genießen, während die BSHR Steuerberater sich zuverlässig um deren Steuerangelegenheiten kümmern. Wir wünschen allen großen und kleinen Kulturfans viel Spaß bei allen kommenden Events.

Informationen für Mandanten und Interessenten

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Hinweise zu unseren aktuellen Besucher-Regelungen

  • Die Abgabe oder Abholung von Unterlagen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
  • Der Empfang ist Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr für allgemeine Anfragen oder Terminvereinbarungen telefonisch erreichbar.


Zukunftsorientiert & modern
in der Ferdinand-Porsche-Straße 17 in Ettlingen

Als Kanzlei mit dem Anspruch, moderne, zukunftsorientierte Beratung in einem ebensolchen Ambiente zu leisten, unterstützen wir private Haushalte, Arbeitnehmer, Unternehmer, Freiberufler & Vereine in sämtlichen Steuerfragen generationenübergreifend. 

In einem nachhaltig konzipierten Bürogebäude, verkehrsgünstig gelegen im Industriegebiet Ettlingen-West, können unsere Mandanten von unserer digitalen Kompetenz und vielen ergänzenden Themen und Leistungen profitieren. Neugierig auf unsere neue, agil konzipierte Arbeitsumgebung? Hier geht's zur Galerie.

Modern, vorausschauend, persönlich, empfohlen: unsere Kanzlei im Jahr 2023

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Als Kanzlei mit dem Anspruch, moderne, nachhaltige und zukunftsorientierte Beratung in einem ebensolchen Ambiente zu leisten, unterstützen wir private Haushalte, Arbeitnehmer, Unternehmer, Freiberufler, Vereine, gGmbH & NPO in sämtlichen Steuerfragen generationenübergreifend. Profitieren Sie von unserer digitalen Kompetenz sowie vielen ergänzenden Themen & Leistungen:

Sie kennen uns noch nicht bzw. sind noch kein BSHR-Mandant? Vereinbaren Sie zunächst einen Termin für eine Erstberatung (Dauer 45 Minuten à 210 Euro zzgl. Mehrwertsteuer).

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Gerne beraten wir Sie persönlich und ausführlich zu Ihren Optionen in unserer Kanzlei. Sprechen Sie uns auch an auf individuelle Leistungspakete ohne besondere Kündigung und Kostenrisiko!

Jetzt von unserer typgerechten Steuerberatung und ergänzenden Features profitieren

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BSHR-Steuerberater Andreas Hettel berät Sie als Privatperson oder Unternehmer zusammen mit seinem umfassenden Netzwerk aus Fachleuten kompetent & zeitgeistig zu Themen wie:
  • neue Erwerbstätigkeit, Selbständigkeit, Start-ups: zu Beachtendes in betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Hinsicht
  • vorausschauend vorsorgen für den Fall von Entscheidungs- und/oder Geschäftsunfähigkeit
  • Reicht Ihr liquides Vermögen aus für die Absicherung im Alter? Gibt es Potenziale zur Steueroptimierung?
  • Gestaltungspotenziale von Immobilien- oder Kapitalanlagen etc.

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Jetzt Beratungstermin vereinbaren zum Thema »Gemeinnützigkeit + Spenden«


Viele möchten jetzt Richtung Weihnachten Organisationen und Einrichtungen mit Spenden unterstützen. Dabei kann jeder Steuerzahler, ob Unternehmen, Freiberufler oder Privatperson, kann freiwillig geleistete Zahlungen oder Gaben unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. So müssen durch Spenden gemeinnützige Organisationen und bestimmte steuerbegünstigte Zwecke unterstützt werden. Spenden müssen freiwillig und ohne Gegenleistung erbracht und durch eine Zuwendungsbestätigung (auch Spendenbescheinigung genannt) nachgewiesen werden. Aber wissen Sie bereits, dass unter bestimmten Voraussetzungen Spenden auch ohne Nachweis eingereicht werden können? Und dass auch neue wie gebrauchte Sachspenden (zum Beispiel solche für den ideellen steuerbegünstigten Zweck eines Vereins oder für den so genannten Zweckbetrieb), steuerlich absetzbar sind - allerdings erst nach einer dezidierten, korrekt anzusetzenden Preisermittlung? Stellen Sie dem BSHR-Steuerberater und Spenden-Experten Patric Roth Ihre gezielten Fragen rund um Gemeinnützigkeit.

Sie sind noch kein BSHR-Mandant? Sie möchten uns kennenlernen? Vereinbaren Sie zunächst einen Termin für eine Erstberatung (Dauer 45 Minuten à 210 Euro zzgl. Mehrwertsteuer) mit Steuerberater Patric Roth.

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Unsere generationenübergreifenden Beratungen: objektiv, vorausschauend, modern, seriös, persönlich, steueroptimierend!

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Ältere Immobilie gekauft oder geerbt? Sanieren Sie steueroptimal und zukunftsfähig!

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Sie wollen nach dem Gebäudeenergiegesetz GEG umbauen, um Ihre Immobilie zukunftsfähig zu machen, sie anschließend selbst zu bewohnen oder um sie weiter zu verkaufen? Bereits vor Beginn der jeweiligen Maßnahme sollte klar sein, in welchem Maß sich diese Investitionen wirtschaftlich rechnen und welche Auswirkungen sie auf Ihre zukünftige Steuerlast haben werden.

Energetische Sanierung mit Steuervorteilen? Planung ist alles!

Um veraltete Immobilien zu sanieren, müssen Käufer oft mehrere zehntausend Euro aufwenden. Und wie sieht es mit realen Steuerersparnissen aus? Profitieren Sie in von der Expertise von BSHR Steuerberater Andreas Hettel, zum Beispiel in der Spezialberatung Steueroptimal agieren bei Sanierungen.

Innerhalb des Spezialgebiets »Stategische Steuergestaltung & Nachhaltigkeit« kann er Sie als Betrieb wie auch Endverbraucher in allen steuerlichen Fragen begleiten, damit aus angedachten Investitionen nachhaltige Erfolge mit optimalen Steuereffekten werden.

Ergänzend unterstützt Andreas Hettel Vermieter, Bauherren, Immobilienbesitzer & Grundbesitzer mit Beratung zu Einkünften aus Vermietung & Verpachtung und zur steuerlichen Behandlung von Immobilien- oder Kapitalanlagen.

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